Muster 30. (Auof. Best. § 114) Bundesstaat: Hauptamtsbezirk: Berwaltungsbezirk (für Preuhen): Einsendungszeitpunkt 1. August. Braustoffverbrauch und Viererzeugung in den Brauereien nach dem Betriebsumfange geordnet. Anleitung zum Gebrauch. . Mehrere zu einem Brauereibetriebe vereinigte Brauereien (& 3 Abs. 4 des Gesetzes) sind in dieser Nachweisung als ein Betrieb zu zählen, und zwar nur von der Hebestelle, in der die größte der zusammengehörigen Brauereien liegt. . Hauohalmmegen, in denen Bier zum ermäßigten Stenersatze von 3 Mark bereitet wird, sind in diese Nachweisung ncht aufzunehmen. . Der gröste Brauereibetrieb und alle Brauercibetriebe mit 300 000 Hektoliter Bierergeugung (Spalte 1) uur darüber sind in Spalte 24 namentlich anzugeben. Ald Jahreserzeugung (Spalte 1) gelten die im Rechumigsjahre steuerpflichtig gewordenen und die steuerfrei ab gelassenen Biermengen. Die zu Muster 27 unter Ziffer 1 und 3 und zu Muster 20 unter Ziffer 1 und 3 gegebene Anleitung findet sinn- gemäß Anwendung. — r * — — r——