Bundesstaat: Muster 31. Verwaltungsbezirk (für Preutzen): (Ausf. Best. § 114) Einsendungszeitpunkt 1. August. Bier-Ein= und Ausfuhr; Erhebung von Ubergangsabgabe und Eingangszoll vom Viere für das Rechnungsjahr 19 I Anleitung zum Gebrauch. 1. Bier in, Jässem, das der Gewichtsverzollung unterlegen hat, ist mit 76,19 Liter für 1 d= zollpflichtiges Gewicht in Ansaß zu bringen, für die Einfuhr von Bier in anderen Gefäßen ist die Raummenge durch Schätzung zu ermitteln. 2. Die von den Direktivbehörden zu fertigende Zusammenstellung hat nach Hauptamtsbezirken zu erfolgen. 140