Sachsen-Weimar 1080 — Bezeichnung der Stellen Angabe bei den für Militär- anwärter und Inhaber des Anstellungsscheins nicht ausschließlich be- stimmten Stellen, in welchem Umfang sie vorbehalten sind Bezeichnung der Behörden, an die Be- werbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei der die An- siellung gewünscht wird Bemerkungen Vei den Großherzogl. Sachs. bellanstalten in Jena. Mittlere und Kanzleibeamte. Kassierer, Verwaltungsinspektoren und der *1. Wirtschoaftsbeamte bei den Landesheil- anstalten, Etatsmähige Kasse= und Verwaltungsgehilfen bei den klinischen Anstalten, Nichtetatsmätßige Kasse-, Verwaltungs- Bureaugehilfen daselbst, Expedient bei der Irrenheilanstalt. Unterbeamte. *Oberwärter und Maschinenmeister bei den Landesheilanstalten. und " Mittlere Beamte. Zollausseher, V. Minifterialbepartement des Innern. An Stelle der bisherigen Bestimmungen treten folgende: Mittlere und Kanzleibeamte. DKassierer bei den Bezirksdirektoren, dem Arbeits- hause und den Präzisionetechnischen Anstalten, Derr# 1. „Beamte beim Thüringischen Statistischen 8. und Zeichengehilfen bei dem Ver- messungsdirektor und den Vermessungsämtein, Kagse und Geschäftsgehilfen bei der Landes- redit Ennediemde# und Hilfsexpedienten bei den Be- zirksdirektor Expedient und Firemoehil bei den Präzisions- technischen Anstalte ilfsexpedient bei deur Arbeitshause, Expedient bei dem Carl Friedrich-Hospital, Expeditionsgehilfen bei dem Vermessungsdirektor und den Vermessungsämtern, Expedient bei dem Vermessungsdirektor, Der 2. Beamte und der Bureaugehilfe beim Thüringischen Statistischen Amte, Katasterführer, Wegemeisier, rl 44 354 * öy-* der Ordonnanzgendarmen. zu zwei Dritteln. — Ministerialbepartement des Kultus. IV. Ministerialbepartement der Finanzen. an Stelle von „zu zwei Dritteln“ ist zu setzen: unverändert. „zu vier Fünf- teln“. zu zwei Dritteln. Ministerialbepartement des Innern. zu zwei Dritteln. zu zwei Dritteln. zur Hälfte. Gendarmen und grenn e