— 1088 — 4. Statistik. Bekanntmachung über die Durchführung der Volkszählung am 4. Dezember 1918. Vom 26. Oktober 1918. Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung vom 24. Oktober 1918 über die Vornahme einer Volkszählung am 4. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1261) wird folgendes bestimmt: In die Haushaltungsliste (§ 3 a. a. O.) sind die in dem nachfolgenden Muster enthaltenen Angaben einzutragen. Die beigefügte Anleitung und Erläuterung dazu ist genau zu beachten. Berlin, den 26. Oktober 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow.