— 1129 — Bentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Neichsamt des Innern. — — — In boriehen durch alle Vostanstallon und OHnchhandlungen runt Aahreorproise von G 4. Einzelne Nummern werden mit 20 Pf. fuür jeden achtseitigen Druckbogen berechnet XLVI. — Berlin, Freitag, den 6. Dezember 1918. Nr. 47. Verwendung von Koniferennadeln bei der Herstellung Inhalt: 1. Zoll- und Stenerwesen: Ergänzung des von Tabakerzeugnissen und tabakähnlichen Waren 1180 hal Verzeichnisses der Annahmestellen für Schuldver- resgengenn) h banweist **“ der brrisheihe 2 Militärwesen: Anderung der Vergütungesäge, für Ernemungen von Stationskontrollenren zu Ober- Naturalverpflegung während der Dauer des Krieges Sollinspekroen ppr.VI: 1130 1. Zoll= und Steuer wesen. Bekanntmachung. Als Annahmestellen für die bei Entrichtung der außerordentlichen Kriegsabgabe an Zahlungs Statt gegebenen Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs sind außer den durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 1917 (Zentralblatt für das Deutsche Reich für 1917 Seite 6 ff.) mitgeteilten Annahmestellen noch folgende Kassen vorgesehen: a) im Herzogtum Oldenburg die Stadtkämmereien der Städte Oldenburg, Varel, Jever, üskringen und Delmenhorst, b) in Fürstentum Lübeck die Landeskasse und Stadtkasse in Eutin sowie die Amtskasse in chwarkau, ) im Fürstentum Birkenfeld die Landeskasse in Birkenfeld und die Amtskasse in Oberstein. Berlin, den 30. November 1918. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Moesle.