— 1166 — Bekanntmachung. In Abänderung der Bekanntmachungen vom 31. Oktober 1917 wegen der Verteilung der Geschäste auf das Reichsamt des Innern und das Reichswirtschaftsamt — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 303 — und vom 26. Oktober 1918 wegen der Verteilung der Geschäfte auf das Reichs- wirtschaftsamt und das Reichsarbeitsamt — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 1088 — wird folgendes bestimmt: Die Bearbeitungen des ländlichen Wohn= und Siedlungswesens geht vom Reichsamt des Innern auf das Reichsarbeitsamt über, so daß zum Geschäftsbereiche des Reichs- arbeitsamts das gesamte Wohn-- und Siedlungswesen gehört. Berlin, den 21. Dezember 1918. Der Rat der Volksbeauftragten. Ebert. Haase. Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts. Bauer. 3. Medizinal= und Veterinärwesen. Die Deutsche Arzneitaxe 1910 wird im Laufe dieses Monats im Verlage der Weidmannschen Buch- handlung Berlin 8W 68 Zimmerstraße 94 erscheinen und ist durch jede Buchhandlung zu beziehen. Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Siltenfeld in Berlin.