Deutsch-Ostafrika  (Forts.).

—  Dienstanweisung,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
91  14.  Nachtrag  91  299.

—  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollsätze  auf  die  Erzeugnisse
  der  deutschen  Kolonien  und  Schutzgebiete  983  197.

—  Abzeichen  in  der  Reichsdienstflagge  des  Auswärtigen  Amts
für  Regierungsfahrzeuge  und  Regierungsgebäude  93  273.

—  Führung  der  deutschen  Kriegsslagse  seitens  der  Behörden
und  Anstalten  der  Schutztruppe  93  275,  359.

—  Rechtsverhältmis  der  Landesbeamten  94  115.

—  Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  Landesbeamten  bei  der
Pensionirung  94  261.

—  Verbot  der  Ausfuhr  von  Waffen  und  Schießbedarf,  welche
für  Häfen  der  Somali-Küste  oder  Aethiopien  bestimmt
sind  95  300.

—  Ermächtigung  von  Beamten  zur  Vornahme  von  Eheschließungen
  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefällen  91  63;  94  322;  95  13,  323,  342.

Deutsche  Ostafrika-Linie,  Akliengesellschaft  zu  Hamburg.  Ver-16



trag  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  dieser  Gesellschaft

über  Einrichtung  und  Betrieb  einer  Postdampferverbindung
mit  Ostafrika  122.
Deutsch-Südwestafrika,.  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  nebst
Gebührentarif  90  304.
—  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollsätze  auf  die  Ereugnisse
  der  deutschen  Kolonien  und  Schutzgebiete  93  197.
bzeichen  in  der  Reichsdienstflagge  des  Auswärligen  Amis

für  Regierungsfahrzeuge  und  Regierungsgebäude  93  273.

—  Einrichtung  zweier  Amtsbezirke  für  die
richtsbarkeit  erster  Instanz  471.

—  Desgl.  eines  weiteren  Amtsbezirks.  Wahrnehmung  standesamtlicher
  Befugnisse.  Wechselseitige  Vertretung  der  Kaiserlichen
  Richter  95  800.

—  Ermächtigung  von  Beamten  zur  Vornahme  von  Eheschließungen
  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heiralhen
und  Sterbefällen  94  826,  471;  95  300.

Dezimal-Brückenwaagen,  s.  Brückenwaagen.

Dielen  aus  Gips.  Aufnahme  in  das  Verzeichniß  der  Massengüter,
  für  welche  eine  statistische  Gebühr  von  10  Pfennig
für  je  10  000  Lg  zu  entrichten  ist  95  167.

Diensteinkommen,  Bestimmung,  bis  zu  welchem  Tage  dasselbe
den  mit  Dienstentlassung  bestraften  Neichsbeamten  zu  belassen
  ist  76  19.

—  Nachweisungen  der  zur  Vertretung  des  Militärfiskus  bei
Pfändung  des  Diensteinkommens  von  Militärpersonen  berufenen
  Militärbehörden

a)  im  Ressort  der  preußischen  Militärverwaltung  81
385;  94  388;

b)  der  sächsischen  81  446;  95  22;

e)  der  württembergischen  81  472;  95  24;

d)  der  bayerischen  82  92;  95  19.

Dienstflagge,  s.  Reichsdienstflagge.

Dienstkorrespondenz.  Bestimmungen  für  die  Portofreiheit  der
Dienstkorrespondenz  im  Verkehr  mit  elsaß-lothringischen
Behörden  74  322.

—  Grundsätze  für  die  portopflichtige  Korrespondenz  zwischen
den  Behörden  im  deutschen  Reichspostgebiet  und  schweizerischen
  Behörden  78  95.

—  Geltung  dieser  Grundsätze  auch  für  den  Verkehr  zwischen
württembergischen  und  schweizerischen  Behörden  78  105.
Dienstreisen.  Grundsätze  für  die  Ausführung  von  Dienstreisen
und  die  Bescheinigung  der  Reisekosten-Liquidationen  innerhalb
  der  Civilverwaltung  des  Reichs  81  136.  Neue  Grundsätze

  95  504.

Dienstzeit.  Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  auf  Südseeinseln
stationirten  besoldeten  Konsulatsbeamten  bei  der  Pensionirung
  80  778.

—  Desgl.  der  in  deutschen  Schutzgebieten  von  Afrika  angestellten
  Konsularbeamten  86  55.

usübung  der  Ge-Dienstzeit

  (Forts.).

—  Deögl  der  in  den  Schutzgebieten  von  Kamerun,  Togo  und
Deutsch-Ostafrika  angestellten  Landesbeamten  94  261.
Dienstzeugnisse.  Fortbenutzung  der  Gesindedienstbücher  zur

Eintragung  von  Dienstzeugnissen  im  gesammten  Reichsgebete

  76  73.

Diplomatische  Vertreter.  Allgemeine  Ermächtigung  von  Vertretern
  des  Reichs  im  Auslande  zur  Vornahme  von
Civilstandsakten  mit  den  unter  ihrem  Schutze  stehenden
Schweizern  77  649.

—  Zollfreie  Eblassung  der  Embleme  diplomalischer  Vertreter
fremder  Staaten  177  4

—  Ermächtigung  diplomatischer  Vertreter  zur  Ausstellung  von
Leichenpässen  88  889,  952;  89  307,  366.

Ermächtigung  zur  Wornahme  von  Eheschließungen  und
zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefällen
  für  Gesandte,  Ministerresidenten  und  Geschäftsträger
  in:

Athen  94  355.

Belgrad  92  136.

Bogotä  80  521;  93  343.

Guatemala  77  118;  92  596.

Lima  74  100;  83  232.

Lissabon  94  51;  96  3.

Madrid  75  825;  76  347;  77  339;  78  447;  79  73;
86  823;  87  179,  333;  88  671;  89  430;  90  289;
91  278;  92  567.

Peking  75  864;  78  394;  80  349;  93  285.

Rio  de  Janeiro  76  417.

Tanger  79  241;  85  513;  87  6553;  88  221;  89  316;
91  229;:  93  2009;  95  365.

Teheran  ds  341;  87  54;  88  869;  89  277;  92  100,  599;

3  325

Tolig,  78  44;  78  394;  83  145;  86  175;  88  215;  92  412;

181.

Dispensiranstalten.  Statistische  Aufnahme  derselben  nach  dem
Stande  vom  1.  April  1887  87  58.

Disziplinarbehörden.  Regulativ  für  die  Geschäftsordnung  bei
den  Disziplinarkammern  und  bei  dem  Disziplinarhof
73  390,  408.

—  Neue  Geschäftsordnung  für  die  Disziplinarbehörden  80
203

Disziplinarverfahren.  Bedeutung  von  strafgerichtlichen  Urtheilen
für  die  Disziplinarbehörden  74  143.

—  Anwendung  der  Disziplinargesetze  auf  mittelbare  und  unmillelbare

  Reichsbeamte  74  145.

—  Erstatlung  der  Kopialien  seitens  des  Angeschuldigten  im  D.
im  Falle  seiner  Verurtheilung  74  158.

—  Tagegelder  und  Reisekosten  des  im  D.  mit  den  Verrichtungen
  der  Staatsanwaltschaft  beauftragten  Beamten.
Erstattung  dieser  Kosten  durch  den  Angeschuldigten.  76  405.

Donaumündungen.  Herausnahme  der  auf  der  unteren  Donau
abandonnirten  Schiffsutensilien  73  146.

—  Tiefgang  der  Flöße  auf  dem  Sulingarm  73  146.

—  Schiffahrts=  und  Polizei-Reglement  für  die  untere  Donau.
Zusatzbestimmungen  74  65.

—  Tarif  der  Schiffahrtsabgaben  an  der  Sulinamündung  vom
9.  November  1870  76  129.  Abänderungen  79  142,  518.

—  Revidirter  Tarif  81  146.  Abänderungen  83  17;  85  140;
88  19;  89  238.

—  Neuer  Tarif  90  25.

—  Annahme  der  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal  geltenden
Schiffsvermessung  für  die  Schifsvermessungen  auf  der
unteren  Donau  76  492;  77  105,  648.

Draht.  Ermäbigung  der  Taravergütung  für  unplattirten
Messingdraht  80  499.

—  Stahlwalzdraht  als  Massengut  für  die  Statislik  des  Waarenverlehrs
  373.  Desgl.  Eisen=  und  Stahldraht  aller  Art
5  258.