Privatlager  (Forls.).

—  Zulassung  gemischter  Privattransitlager  von  Bau=  und
Rübhol  ohne  amllichen  Mitverschluß  in  Memel,  Ruß,
Königsberg  i.  P.,  Pillau,  Danzig,  Thorn,  Steltin,
Altona,  Kiel  und  Lübeck  80  499;  in  Tilsit  80  724;  in
München  80  770;  in  Hamburg  88  231.

—  für  Sternanis  (Gewürz)  83  1.

—  für  Ricinusöl,  butterarliges  Lorbeeröl  und  chilenischen

Honig  85  533.
—  unter  amtlichem  Mitverschluß  den  öffentlichen  Niederlagen
  gleichgestellt  85  11.
—  Ermächtigung  der  Direktivbehörden  vom  amtlichen
Mitverschluß  bei  Privalniederlagen  für  ausländisches
Roh=  und  Brucheisen  abzusehen  86  33.
für  Sago,  Sagomehl  und  Tapioka  86  60.
für  westindischen  Honig  87  206.
für  mineralische  Schmieröle  88  69,  75.

c.  Theilungslager.

—.  Einlagerung  bezw.  Eingangsverzollung  von  Flaschenweinen
  und  Faßweinen  in  Weintheilungslagern  79  516.

—  Feststellung  der  Litermenge  der  in  Fässern  zur  und  abehenden

  Weine  81  237.

—  Vollfreie  Entfsernung  der  in  Wein-  und  Spirituosen-Theilungslagern
  entleerten  Fässer  und  sonstigen  Um.
schließungen,  Zollbehandlung  der  in  öfentlichen  Niederlagen
  oder  Privatlagern  entleerten  Fässer  83  224.

—  Abänderung  des  Regulalivs  für  Theilungsläger  84
106.

11

—  Entrippen  von  inländischem  Taback  in  Theilungslägern
85  229;  91  44.

—  Zollbehandlung  von  verschieden  tarifirten  Spirituosen
innerhalb  desselben  Theilungslagers  88  27.

—  Bewilligung  von  Theilungslagern  für  die  Marine-Verpflegungsämter
  89  410.

—  Ermächtigung  der  obersten  Landes-Finanzbehörden  zur
Verlängerung  der  fünfjährigen  Lagerfrist  für  Weintheilungslager
  90  263.

—  Zollbehandlung  der  in  Theilungslagern  besindlichen
spanischen  Faßweine  94  334.

—  Man  vergleiche  auch:  Regulativ,  betr.  die  Niederlagen
für  unversteuerten  inländischen  Taback  80  386.

—  Branntwein-Niederlage-Regulativ  87  441.

—  Zucker-Niederlage-Regulativ  86  241;  88  312.

—  Weinlager-Regulativ  88  253.

Probenehmer  (von  Siemens)  für  Brauntwein-Brennereien  88  94;

77.

Probirbank  für  Harkserwaste  in  Lüttich.  Anerkennung  der
Prüfungszeichen  dieses  Instikuts  im  Deutschen  Reich  94  20.

Progymnasien,  s.  Lehranstalten.

Proof  House  in  Birmingham.  Anerkennung  der  Prüfungszeichen
  für  Handfeuerwaffen  dieses  Instituts  im  Deutschen
Reich  94  350.

Providence-Inseln.  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  86  897.

Prozesse.  Aufstellung  von  Nachweisungen  der  auf  die  Zölle
und  Steuern  des  Reichs  bezüglichen  Prozesse  80  494.

—  Aufnahme  der  Prozesse  über  Stempelabgaben  in  diese
Nachweisungen  83  47.

Prüfungen,  s.  Aerzte;  Apotheker;  Apothekergehülfen:  Gewichte;
Maaße;  Maschinisten  auf  Seedampsschiffen;  Normal-Aichungs-Kommission;
  Phyßkalisch-Technische  Reichsanstalt;
Pyridinbasen;  Seeschiffer  und  Seesteuerleute;  Thierärzte;
Vergoldungen;  Zahnärzte;  Normale.

Priüfungszeichen,  ausländische,  für  Handfeuerwaffen.  Anerkennung
  im  Deutschen  Reich  der  Prüsungszeichen  der
Probirbank  für  Handseuerwassen  zu  Lüttich  94  20;  der
„Gunmakers  Company“  in  London  und  des  „Proof  House“
in  Birmingham  94  360.

Puder,  Tarasätze  85  209,  265.

Puerto-Cabello,  Hasen  in  Venezuela.  Verbot  der  Einfahrt  bei
Vacns  433,  und  ohne  Genehmigung  der  Zollbehörde

Pulver,  Verbot  der  Einfuhr  in  die  Türkei  74  249.

Pumpen.  Aufnahme  der  Dampftaucherpumpen  in  die  Nachweisung
  der  gewöhnlichen  Schiffsutensilien  (Anlage  E  1  zu
den  Normatiobestimmungen  für  die  Hafen-Regulative)

153.

Putztücher,  baumwollene,  gerauhte.  Zolltarifirung  in  Ausführung
  des  Handelsvertrags  mit  Belgien  94  268.

Pyridinbasen.  Als  Denaturirungemittel  darf  ein  Gemisch  von
4  Theilen  Holzgeist  und  1  Theil  Pyridinbasen  verwendet
werden  87  570.  Beschaffenheit  derselben  als  Bestandtheil
des  allgemeinen  Denaturirungsmittels  87  426;  88  228.
Anleilung  zu  deren  Prüfung  88  229.

Pyrmont,  s.  Waldeck  und  Pyrmont.

O.

Quarantäne.  Veterinärpolizeiliche  Behandlung  der  aus  dem
Auslande  auf  dem  Seewege  zur  Einfuhr  gelangenden
Wiederkäuer  und  Schweine  95  316.

—  Grundsätze  für  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  von  See-Ouarantäneanstalten
  für  ausländisches  Vieh  95  317.

—  Festsetzung  der  Quarantänefrist  auf  zehn  Tage  für  die  aus
Dänemark  und  Schweden-Norwegen  in  Deutschland  zur
Einfuhr  gelangenden  Wiederkäuer  und  Schweine  95  349.

Queensland.  Porto  für  den  Korrespondenzverkehr  mit  O.  via
Triest  78  407.

—  Postanweisungsverkehr  mit  O.  75  817;  80  152.

Quittungskarte  für  die  Invaliditäts=  und  Alterversicherung.
Formular  90  175.  Abänderung  93  235  und  Beilage  zu

r.  81.

Quotient  der  Syrupe  und  Melassen.
88  198.

—  Bestimmung  des  Quotienten  für  Steuerzwecke  88  292.

—  S.  a.  Raffinose.

Definition  des  Begriffs

R.

Raffiuose.  Untersuchung  raffinosehaltiger  Syrupe  und  Zucker
“  296;  89  197.

—  Feststellung  des  Quotienten  der  auf  Raffinosegehalt  zu
untersuchenden  Zuckerabläufe  und  Feststellung  des  Zuckergehalts
  raffinoseverdächtiger  krystallisirter  Zucker  211.

Realgymnasien,  Realschulen,  s.  Lehranstalten.

Realschüler,  Nichtberechtigung  zum  Studium  der  Medizin
5  163

Reblausbekämpfung.  Verbot  der  Einfuhr  bewurzelter  Neben
nach  Oesterreich-Ungarn  74  51.

—  Desgl.  bewurzelter  Reben  und  Stecklinge  nach  Ungarn
75  90;  desgl.  von  Weinreben  und  Theilen  des  Beinstocks,
Trauben  ausgenommen  79  648.

—  Desgl.  bewurzeller  Reben,  von  Schnittreben  sowie  von
Theilen  des  Weinstocks,  mit  Ausnahme  der  Tranben,
nach  Oesterreich  79  666.

—  Desgl.  von  Trauben  u.  s.  w.  nach  der  Schweiz  77  471,
511;  78  487;  79  595.

—  Desgl.  nach  Porkugal  78  684.

Desgl.  von  Pflanzen  jeder  Art  nach  Griechenland  80  7.

Asfnör  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen

Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiete  in  die  Gebiete  der

bei  der  internationalen  Reblaus-Konvention  betheiligten

Staaten.  Verzeichniß  der  Zollstellen,  über  welche  die

Einfuhr  erfolgen  darf  nach
Oesterreich-Ungarn  83  238,  289;  -

Frankreich  83  239;
Portugal  83  239;
der  Schweiz  83  239;  86  82,  294;