Schutzgebiete,  deutsche  (Forts.).
Kamerun.

—  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  88  404.

—  Führung.  der  Grundbücher  und  Verfahren  in
sachen  414.

—  Rechlsverhältnissesder  Landesbeamlen  88  753.

—  Uebertragung  konsularischer  Besugnisse  sowie  des  Rechts

zum  Erlasse  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung

betreffender  Strafvorschriften  auf  Beamte  89  251.

Doppelte  Anrechnung  der  Dienstzeit  der  in  K.  angestellten

Landesbeamten  bei  der  Pensionirung  94  261.

Ermächtigung  von  Beamten  zur  Vornahme  von  Eheschlietzungen

  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heirathen

und  Sterbefällen  87  83,  553;  89  409;  90·.249;  91  41,

255;  92  92,  162,  693;  93  275;  94  62,  316;  95  13,  328.

Togo.

Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  88  404.

Führung  der  Grundbücher  und  Verfahren  in  Grundbuchsachen
  88  414.

Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  88  758.
Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  sowie  des  Rechts
zum  Erlasse  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender
  Strafvorschristen  auf  Beamte  89  251.
Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  in  T.  angestellten
Landesbeamten  bei  der  Pensionirung  94  261.
Ermächtigung  eines  Arztes  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
  über  Tauglichkeit  militärpflichtiger  Deutscher  in  T.
94  297.

Ermächtigung  von  Beamten  zur  Vornahme  von  Eheschließungen
  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heirathen
  und  Sterbesällen  87  83;  88  140,  426;  89  235;  90
91;  106.

Grundbuch-Deutsch-Südwestafrika.



Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  nebst  Gebührentarif  90  304.
Einrichtung  zweier  Amtsbezirke  für  die  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  94  471.

Desgl.  eines  weiteren  Amtsbezirks.  Wahrnehmung  standesamtlicher
  Befugnisse.  Wechselseitige  Vertretung  der  Kaiserlichen
  Richter  95  300.

Ermächtigung  von  Beamlen  zur  Vornahme  von  Eheschließungen
  und  zur  Deurkundung  von  Geburtlen,  Heirathen
und  Sterbefällen  94  326,  471;  95  300.

Deutsch-Ostafrika.
Ausübung  konsularischer  Befugnisse  und  Erlaß  polizeilicher
und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender  Vorschriften  91  7.
Dienstanweisung,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
91  14.  Nachtrag  91  299.
Führung  der  deutschen  Kriegsslatge  seitens  der  Behörden
und  Anstalten  der  Schutztruppe  93  275,  359.
Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  94  115.
Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  Landesbeamten  bei  der
Pensionirung  261.
Verbot  der  Ausfuhr  von  Wassen  und  Schießbedarf,  welche
für  Häfen  der  Somali-Küste  oder  Aethiopien  bestimmt
sind  95  300.
Ermächtigung  von  Beamten  zur  Vornahme  von  Eheschließungen

  und  zur  Beurkundung  von  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefällen  91  63;  94  322;  95  13,  828,  342.

Allgemeines.
Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  auf  Südsee-Inseln
stationirten  besoldeten  Konsulatsbeamten  bei  der  Pensionirung
  80  773.  6  *
Desgl.  der  in  den  deutschen  Schutzgebieten  von  Afrika
angestellten  Konsularbeamten  86  bö-62



Schutzgebiete,  deutsche  (Forls.).

—  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollsätze  auf  die  Ergugnisse
  der  deutschen  Kolonien  und  Schutzgebiete  93  197.

—  Ahzeichen  in  der  Reichsdienstflagge  des  Auswärtigen  Amts
für  Regierungsfahrzeuge  und  Regierungsgebäude  in  den
deutschen  Schutzgebieten  93  278.

Schutzgenofsenschaft,  deutsche.  Erwerb,  Natur  und  Verlust
(Erkenniniß  des  Reichsoberhandelsgerichts)  75  288.

Schutzpocken-Impfung.  Berechtigung  der  Wundärzte  zu  Vornahme
  derselben  76  267.

—  Ausdehnung  der  ärztlichen  Prüsung  auf  dieselbe  87  110.

Schutztruppe  in  Deutsch-Ostafrika.  Führung  der  deutschen
Kriegsflagge  seitens  der  Behörden  und  Anstalten  der  Sch.
93  275,  3659.

Schweden.  Gewichtporto  für  Briefe  mit  Werthangabe  nach
Schweden  73  102.

—  Zulässiges  Gewicht  für  Drucksachen  und  Waarenproben
nach  Schweden  73  110.

—  Ermäßigung  des  Portos  für  frankirte  Briefe  und  Pofslkarten
  sowie  für  Drucksachen  und  Waarenproben  nach
Schweden  73  297.

—  Anerkennung  der  in  schwedischen  Schiffspapieren  ent-Haltenen
  Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen  75  688;

—  Uebereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Neich  und  Schweden
iegen  gegenseitiger  Unterstützung  hülfsbedürftiger  Seeleute

264.

—  Umfang  der  Anerkennung  deutscher  Schiffsmeßbriese  in
schwedischen  Häfen  92  329.

—  Ouarantäne  für  schwedische  Wiederkäuer  und  Schweine  bei
der  Einfuhr  in  Deutschland  95  349.

Schwefeläther.  Prüfung  desselben  als  Denaturirungsmittel
79  789.  Vergl.  88  230.

Schwefelnatrium,  Beförderung  auf  Eisenbahnen  79  478.

Schwefelsäure  zur  Denaturirung  von  Bestellsalz  75  749.

Schweine,  Transportkontrole  für  Schweine  im  Grenzbezirk  des
Hauptzollamis  Memel  73  147.

—  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Schweinen  nach  der
Schweiz  73  200.

—  Ausführungsbestimmungen  zum  Verbot  der  Einfuhr  von

Schweinen  amerikanischen  Ursprungs  83  92.  Außerkraftsetzung

  derselben  91  314.

Transportkontrole  für  Schweine  an  der  Landgrenze  von

Ostpreußen  85  492.

Buchkontrole  für  den  Handel  mit  Schweinen  in  den  Grenzbezirken

  der  Hauptzollämter  zu  Neidenburg,  Prostken,

Eydtkuhnen  und  Tilsit  85  492.

Verbot  des  gewerbsmäßigen  Verkaufs  und  Aufkaufs  von

Schweinen  im  Umherziehen  außerhalb  des  Wohnorts  im

Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neidenburg  85  492.

Desgl.  im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  zu  Johanmisburg

i.  Ostpr.  85  188.

Desgl.  im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  zu  Thorn  86  305.

Ausdehnung  des  Verbots  des  Hausirhandels  mit  Schweinen

auf  den  Grenzbezirk  innerhalb  der  Hauptamlsbezirke

Prostken,  Eydtkuhnen,  Tilsit  und  Memel,  mit  Ausschluß  der

Kurischen  Nehrung  86  367.

Buchkontrole  für  den  Handel  mit  Schweinen  im  Grenzbezirk

  der  Provinz  Posen  86  344.

Aufhebung  des  Verbols  bezüglich  des  Haufirhandels  mit

Schweinen  im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  Eydtkuhnen

für  den  Kreis  Pillkallen  87  115.

Transportkontrole  für  Schweine  innerhalb  der  Grenzbezirke

  des  Regierungsbezirks  Gumbinnen  und  der  Hauptzollämter

  zu  Neidenburg  und  Memel,  mit  Ausschluß  der

Stadl  Memel  und  der  Kurischen  Nehrung  88  572;  89  555.

Veterinärpolizeiliche  Behandlung  der  aus  dem  Auslande

dem  Seewege  zur  Einfuhr  gelangenden  Schweine