Schweine  (Forts.).

—  Grundsätze  für  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  von  See-Duarantäneanstalten
  für  ausländisches  Vieh  95  317.

—  Ouarantäne  für  Schweine  aus  Dänemark  und  Schweden-Norwegen
  bei  der  Einfuhr  in  Deutschland  95  349.

Schweinefleischfabrikate,  Verbot  der  Einfuhr  nach  Rußland  73321.

—  Ausführungsbestimmungen  zum  Verbot  der  Einfuhr  von
Schweinefleisch  und  Würsten  amerikanischen  Ursprungs  83
92.  Außerkraftsetzung  derselben  91  314.

—  Tarasätze  für  Schweineschmalz  85  265.

—  Desgl.  für  Schweinespeck  86  403;  92  162.  .

—  Transportkontrole  für  zubereilelen  Schweinespeck  im  Grenzbezirk
  des  Lauppgollamts  Vreden  2  71;  im  rheinischen
Grenzbezirk  90  387.

—  Tarasatz  für  ungeräucherten  ungesalzenen  Schweineschinken

Schweinehäudler.  Einführung  der  Buchkontrole  bei  den
Schweinehändlern  in  den  Grenzbezirken  der  Hauptzollämter
zu  Neidenburg,  Prostken,  Eydtkuhnen  und  Tilsit  85  492.

—  Desgl.  im  Grenzbezirk  der  Provinz  Posen  86  344.

—  Buchkontrole  für  die  in  den  Grenzbezirken  des  Regierungsbezirks
  Gumbinnen  und  der  Hauptzollämter  zu  Neidenburg
und  Memel,  mit  Ausschluß  der  Stadt  Memel  und  der
Kurischen  Nehrung,  wohnenden  Personen,  welche  mit
Schweinen  Handel  treiben  88  572;  89  555.

Schweiz.  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Vieh  nach  der
Schweiz  73  200

—  Auslieserungsvertrag  zwischen  dem  Deutschen.  Reich  und
Italien  einerseits  und  der  Schweiz  andererseits  73  271.
Kündigung  des  zur  Ausführung  dieses  Vertrages  getroffenen
  Abkommens  98  274.

—  Umrechnung  der  auf  Postanweisungen  nach  der  Schweiz
eingezahlten  Beträge  74  225.

—  Postauflräge  im  Verkehr  mit  der  Schweiz  75  267;  76  358;
78  272;  79  328.

—  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  der  Schweiz,  betreffend
  Richtheranziehung  der  nicht  im  Besitz  der  Staatsangehörigkeit
  befindlichen  beiderseitigen  Angehörigen  zum
Militärdienst  75  784.

—  Zutheilung  von  Amtsbezirken  an  schweizerische  Konsular--ämter
  in  Deutschland  75  800.

—  Postanweisungsverkehr  mit  der  Schweiz  76  358.

—  Einheitlicher  Packetponto-Taris  im  Verkehr  zwischen  Deutschland
  und  der  Schweiz  77  b5.

—  Verbot  der  Einführung  von  Trauben  und  anderen  Früchten
nach  der  Schweiz  77  471,  511.  Bedingungen  für  die
Einfuhr  78  487;  79  695.

—  Allgemeine  Ermächtigung  von  Verlretern  des  Deutschen
Reichs  im  Auslande  zur  Vornahme  von  Civilstandsokten
mit  den  unter  ihrem  Schutze  stehenden  Schweizern  77  649.

—  Grundsätze  für  die  portopflichtige  Korrespondenz  zwischen
dentschen  und  schweizerischen  Behörden  78  95,  105.

—  Verzollung  der  Packete  im  Verkehr  mit  der  Schweiz  an
der  Grenze  78  821.

—  Uebereinkommen  zwischen  dem  Deulschen  Reich  und  der

Schweiz  wegen  Herbeiführung  eines  unmillelbaren  Ge-(Gasssverkehr

  zwischen  den  beiderseitigen  Gerichlsbehörden
6.  4

Verzeichniß  der  schweizerischen  Gerichtsbehörden  79  393.
Neues  Verzeichniß  derselben  88  107;  90  20.

—  Abkommen  zwischen  der  Schweiz  und  Deutschland  aus
Anlaß  der  Verhandlungen  über  den  Abschluß  eines  neuen
Handelsvertrages  81  260.

—  Ausführungsbestimmungen  zur  Uebereinkunft  mit  Deutschland
  wegen  gegenseitigen  Schutzes  der  Rechte  an  literarischen
  Erzeugnissen  und  Werken  der  Kunst  81  405.

—  Uebersicht  der  in  einzelnen  schweizerischen  Kantonen  von
geistigen  Getränken  zur  Hebung  gelangenden  inneren  Verbrauchssleuern
  81  457.

Schweiz  (Forts.).

—  Zusatzprotokoll  zum  Niederlassungsvertrage  zwischen  dem

eutschen  Reich  und  der  Schweiz  82  l6.

—  Behörden,  welche  befugt  find,  über  die  Staatsangehörigkeit
  in  der  Schweiz  Erklärungen  und  Anerkenntnisse  auszustellen
  82  17,  215.  *!“—

—  gollstellen,  über  welche  die  Einfuhr  von  nicht  zur  Kategorie
  der  Rebe  gehörenden  Pflänzlingen,  Sträuchern  2c.
nach  der  Schweiz  erfolgen  darf  83  239;  66  82,  294.

—  Uebereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der
Schweiz  wegen  gegenseitigen  Verzichts  auf  die  Beibringung
von  Trauerlaubnißscheinen  86  232.  #

—  Vereinbarung  von  Bestimmungen  zwischen  Deutschland,
der  Schweiz  und  anderen  Staaten,  betreffend  die  technische
Einheit  im  Eisenbahnwesen  87  50.  **:

—  Ausführungsvorschriften  zu  dem  deutsch-schweizerischen
Zusatz-Handelsvertrage  vom  11.  November  1886  89  171.

—  Vereinbarung  mit  Deutschland  wegen  gegenseitiger  Anerkennung
  der  Leichenpässe  89  204.  6

—  Zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  in  der  Schweiz  zuständige
  Behörden  und  Dienststellen  89  204;  93  295;  94  338.

—  Außerkraftsetzung  der  Bestimmung  des  deutschen  Invaliditäts=
  und  Altersversicherungsgesetzes,  wonach  ein  Anspruch
auf  Rente  solange  ruht,  als  der  Berechtigte  nicht  im  Inlande
  wohnt,  für  mehrere  schweizerische  Kantone  91  97.

—  Kündigung  des  deuisch--schweizerischen  Handelsvertrages
vom  23.  Mai  1881  sowie  des  Zusatzverlrages  vom  11.  November
  1888  seitens  Deutschlands  91  29.  ·

—Notemvechfel,betreffendAufrechterhaltungvonBesttmmungen
  des  Karlsruher  Protokolls  vom  27.  August  1869
neben  dem  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrage  vom
10.  Dezember  1891  92  82.

—  Bedeutung  des  Worles  „Christofle“  in  Position  198  des
Tarifs  B  des  letztgenannten  Vertrages  92  467.

Seeämter.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  der  Seeamtsbezirke
  77  621.

—  Geschäftsordnung  für  das  Oberseeamt  78  276;  79  371.
—  Herausgabe  einer  Sammlung  der  Entscheidungen  des
Ober-Seeamls  und  der  deutschen  Seeämter  78g  425.
—  Verzeichniß  der  Behörden  für  die  Untersuchung  von  Seeunfällen

  79  314,  397.  .

—  Vierteljährliche  Gehaltszahlung  an  die  Beamten  des  Oberseeamts
  87  83.  "

—  Zuweisung  der  Insel  Helgoland  zum  Bezirk  des  Seeamts

amburg  91  303.  *

Seedampfschiffs-Maschinisten,  s.  Maschinisten-Seefahrzeit.

  Gleichstellung  der  Seefahrzeit  der  Obermatrosen
mit  der  der  ehemaligen  Matrosen  l.  und  II.  Klasse  der
Kaiserlichen  Marine  75  376.  6

Serfscherei  Musterungsgebühren  für  Hochseefischerei-Fahrzeuge

525.

—  Zollfreie  Einfuhr  der  von  der  Mannschaft  deutscher  Schiffe

auf  dem  Meere  gefangenen  Fische  in  gekochtem  Zustande  87  78.

Desgl.  in  geräuchertem  Zustande  93  36.

Statistische  Uebersicht  über  die  deutschen  Fischerfahrzeuge,

welche  in  der  Nordsee  außerhalb  der  Küstengewässer  Fischerei

  betreiben,  nach  dem  Bestande  vom  1.  Januar  der

Jahre  1886  und  1887  87  195.

Desgl.  nach  dem  Beslande  am  1  Januar  1888  88  175.

Desgl.  nach  dem  Vestande  am  1.  Januar  1889  89  277.

Desgl.  nach  dem  Bestande  am  1.  Januar  1890  90  131.

Aufnahme  der  Netze  für  die  Hochseefischerei  in  die  Nachweisung

  der  zu  den  gewöhnlichen  Schiffsutensilien  zu  rechnenden

  Inventarienstücke  (Anlage  El  zu  den  Normativbestimmungen

  für  die  Hafen-Regulative)  92  468.

Desgl.  der  eisernen  Fischnetzbügel  91  1.

Desgl.  der  Fischnetzbäume  93  167.

Anmeldung  unfallversicherungspflichtiger  Hochleefischereidampferbetriebe

  95  226.

1

III