Statistische  Gebühr  (Forts.).

—  Wegfall  der  Stempelmarken  über  Werthbeträge  von  4  und
10  Mark  84  178.  Desgl.  von  2  und  b  Mark  90  385.
Statistische  Uebersichten.  Das  Kilogramm,  Gewichtseinheit  in

denselben  80  40.

Statistisches  Waarenverzeichniß  für  den  Nachweis  des  Waarenverkehrs
  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande  79
855.

—  Desgl.  vom  1.  Januar  1885  84  319  und  Beilage  zu

Nr.  51  von  1884  S.  1.  —  Berichtigung  85  9.  Vorläufige

Aenderung  85  289,  404.

—  Ausgabe  eines  neuen  Verzeichnisses  88  194.  Neue  Auf#lage
89  246.  Abänderungen  88  1041;  89  174,  197;  90  242;
92  2,  65,  570;  93  43;  95  36,  221.

—  Ausgabe  eines  neuen  Verzeichnisses  95  376.

—  S.  auch  Massengüter.

Statuten  der  Charlottenstiftung  für  Philolo

—  des  kaiserlich  deutschen  archäologischen
87  142.  Abänderungen  93  235;  95  148.

—  Entwürfe  von  Statulen  für  Krankenkassen  84  65.
richtigungen  84  122,  308.  Neue  Entwürfe  92  515.

—  des  Kolonialraths  90  339.

Stegling  von  Weinreben.  Verbot  der  Einfuhr  nach  Ungarn

ö  90.
Steimbruchs-Berufsgenossenschaft,  Sitze  von  Schiedsgerichten
376.

Steine,  Tarasätze  85  265.

Steinklee.  Verwendung  bei  der  Tabackfabrikation  80  209;  83
173;  88  750.

Steinkohlenbergwerke.  Beschäftigung  lngendlicher  Arbeiter
auf  Steinkohlenbergwerken  ¾  275;  83  63.
zu  vergleichen  Reichsgesetzblatt  1886  24,  70;  1888  57  u.  s.  w.

ge"  74  381.

Be-Steinsalz,

  Berchtesgadener.  Abgabenfreie  Verabfolgung  behufs

Verwendung  bei  der  Viehfütterung  86  416.

Steinwaaren,  Tarasatz  85  265.

Stemmeisen,  Tarasatz  95  100.

Stempelabgaben.  Aufhören  der  Erhebung  der  preußischen

Zeitungsstempelsteuer  für  unter  Band  eingehende  ausländische

  Zeitungen  durch  die  Postanstalten  73  75.

Ausführungsvorschristen  zum  Gesetz  vom  1.  Juli  1881,

betreffend  die  Erhebung  der  Reichsstempelabgaben  81  283;

82  107,  336;  83  8,  263.

Erhebung  und  Verrechnung  der  nach  dem  Gesetz  vom

1.  Juli  1881  zu  entrichtenden  Neichsstempelabgaben  81  304.

Steuerstellen,  welche  zur  Erhebung  der  St.  und  zur  Abstempelung

  von  Aktien,  Renten  und  Schuldverschreibungen

zuständig  sind  81  387,  399,  409,  420,  424,  431,  436;  95

327,  499.

Stempel  zur

noten  2c.  82  2;

Beamte,  denen  die  periodische  Prüfung  der  stempelpflichtigen

  Schriftstücke  von  Bankanstalten  bezüglich  der  Stempelverwendung

  übertragen  ist  82  10.

Berechnung  der  Stempelabgabe  von  ausländischen  Werthpapieren

  und  der  Wechselstempelabgabe  von  den  in  einer

fremden  Währung  ausgedrückten  Summen  79  668;  82  26;

für  öslerreichische  Gulden  Gold  84  27.

Stempelpflichtigkeit  der  Spielausweise  bei  Ausspielungen

geringwerthiger  Gegenstände  83  347;  85  75.

Ausnahme  der  Stempel-Prozesse  in  die  Nachweisung  der

auf  die  Zölle  2c.  bezüglichen  Prozesse  83  47.

Gleichslellung  gewisser  Geschäftsbriese  mit  stempelpflichtigen

Schluhnoten  (Urtheil  des  Reichsgerichts  vom  2.  Mai  1883)
261.

—  Ausführungsvorschristen  zum  Gesetz,  betreffend  die  Erhebung
  von  Reichsstempelabgaben,  in  der  Fassung  vom
3.  Juni  1885  85  417;  86  32,  180;  87  23,  159;  92  104.

—  Erhebung  und  Verrechnung  der  nach  dem  vorerwähnten
Gesetz  zu  entrichtenden  Abgaben  85  440.

M#hempelung  der  Formulare  für  Schluß-;
  1.

Instituts  in  Rom

67

Forlsetzung

Stempelabgaben  (Foris.).
—  Entrichtung  der  Stempel  für  Lotterieloose  86  32;  92  104.
—  Anwendung  der  Tarifnummer  3  des  Reichsstempelgesetzes
auf  Kirchen=  und  Schulgemeinden  86  411.
Definilion  des  Begriffs  „mildlhätiger  Zweck“  im  Sinne
der  Befreiungsvorschrift  zur  Tarifnummer  5  des  Reichsstempelgesetzes
  86  411.
—  Stempelfreiheit  von  Renten=  und  Schuldverschreibungen  im
Falle  der  Konvertirung  86  411.
Stempelfreiheit  der  Nummerlisten,  welche  bei  öffentlich  veranstaltelen
  Ausspielungen  von  Gegenständen  zur  Beifügung
der  Namen  der  Spieler  unter  Erhebung  des  entsprechenden
Betheiligungsbetrages  vom  Spielunternehmer  in  Umlauf
esetzt  werden  88  165.
usstellung  der  Schlußnoten  zur  Entrichtung  der  Reichs-1plabgaben
  in  deutscher  Sprache  und  in  Reichswährung
248.
Stempelpflichtigkeit  der  von  den  Verwaltungen  der  Totalisatoren
  auf  den  Rennplätzen  ausgegebenen  Bescheinigungen
  über  gezahlte  Einsätze  91  208.
bstempelung  der  Stücke  der  argentinischen  Anleihe  von
1888  mit  blauer  Farbe  91  74.
Feltsetung  des  Mittelwerthes  einer  sterreichischen  Krone
zum  Zweck  der  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer  und
der  Reichsstempelabgaben  98  143.
Ausführungsvorschristen  zum  Reichsstempelgesetz
27.  April  1894
Erhebung  und  Verrechnung  der  nach  dem  Reichsstempelgesetz
  zu  entrichtenden  Abgaben  94  152.
Inländische,  vor  dem  1.  Mai  1894  versteuerte  Werthpapiere
unterliegen  keiner  weileren  Abgabe  94  368.
Zur  stempelfreien  Abstempelung  von  inländischen  Aktien
besugte  Steuerämter  94  394.
—  F  Abstempelung  von  Genußscheinen  befähigte  Aemter
391.

vom

—.  Inländische  Börsen,  an  welchen  Terminpreise  für  gewisse
Waaren  nolirt  werden,  s.  Börsen.

—  S.  a.  Spielkarten;  Stempelmarken;  Wechselstempelsteuer.

Einnahmen  des  Reichs  an  Stempelsteuern,  s.  Zölle.

Stempelmarken  zur  Entrichtung  der  statistischen  Gebühr.  Anfertigung
  von  Stempelmarken  über  1,  2,  4,  5  und
10  Mark  80  696.  Wegfall  der  Stempelmarken  über  4
und  10  Mark  84  178.  Desgl.  über  2  und  5  Mark  90
385.

—  Ausgabe  neuer  Reichsstempelmarken  82  42.

—  Entwerthung  der  zur  Entrichtung  der  statistischen  Gebühr
dienenden  Stempelmarken  84  2.

—  Auihören  des  Debits  von  Stempelmarken  über  1,60,  2,50
und  4  Mark  und  von  gestempelten  Wechsel-Blankets  über
0,20  Mark  zur  Entrichtung  der  Wechselstempelsteuer  90  343.

Stempelung  von  Federwae  für  Eisenbahnpassagiergepäck
73  9;  76  455;  78  206.

der  Goldmünzgewichte  78  12;  77  90.

geaichter  Fässer  78  18,  116.

der  Meßapparate  für  Flüssigkeiten  73  19;  77  632.

von  Maaßen  und  Mebwerkzeugen  für  Brennmaterialien,

Kalk  und  andere  Mineralprodukte  73  121,  130,  18,  22;  75

714.

von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen  sowie  von  Gewichten,

welche  mit  der  für  Normale  vorgeschriebenen  Genauigkeit

geprüft  werden  sollen  76  116;  78  205.

—  älterer  Vorrichtungen  zur  Herstellung  von  Werken  der
bildenden  Künste  76  118.

—  selbstthätiger  Registrirwaagen  83  128.

Stempelzeichen  der  Aichungpbehrden.  Beschretkbung  des  Stempelzeichens
  für  das  Deutsche  Reich  73  67.

—  Neues  Präzisions-Stempelzeichen  75  718.

—  Szemekl  zur  Nachaichung  von  Gewichten  in  Elsaß-Lothringen

168.

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