Zucker  (Forts.).

Dazu:
1.  Ankeitung  für  die  Steuerstellen  zur  Bestimmung  des
Quotienten  der  Syrupe  und  Melassen  88  292.
Anweisung  zur  Untersuchung  solcher  Syrupe,  welche
2  Prozent  oder  mehr  Invertzucker  enthalten,  stärkezuckerhaltiger
  und  raffinoschaltiger  Syrupe,  sowie
raffinosehaltiger  Zucker  88  296.  Erläuterung  und  Abänderung
  der  Anweisung  89  197.
Anleilung  zur  Ausührung  der  Polarisation  88  306.
.Beslimmungen,  beir.  die  bei  der  Ausfuhr  von  kondensirter
  Milch  zu  gewährende  Steuervergütung  für  den  in
dem  Fabrikale  enthaltenen  Zucker  88  311.
Zucker-Niederlage-Regulativ  88  312.  Abänderung  89
445.
Desgl.  zu  8.  7  des  Zuckersteuergesetzes  89  391;  dazu:
Instruktion  zur  Untersuchung  von  Chokolade,  Konditorwaaren
  und  Likören  auf  ihren  Inhalt  an  Rohrzucker
  89  394.
Anweisung  zur  Feststellung  des  Bonifikationswerthes
von  Invertzuckersyrup  89  399.
Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz
31.  Mai  1891  92  185.  Abänderungen  93  143;
95  213.
Dazu:
Anleitung  für  die  Steuerstellen  zur  Untersuchung  der

2.

vom
94  57;

1.

Zuckerabläufe  aus  Invertzuckergehalt  und  zur  Feststellung

93

des  Quotienten  der  weniger  als  2  Prozent  Invertzucker

enihallenden  Zuckerabläufe  92  207.

Anleikung  für  die  Chemiker  zur  Feststellung  des  Quotienten
der  2  Prozent  oder  mehr  Invertzucker  enthaltenden
Zuckerabläuse  und  der  auf  Raffinosegehalt  zu  untersuchenden
  Zuckerabläufe  sowie  zur  Feststellung  des
Fckergehalls  raffinoseverdächtiger  krystallisirter  Zucker

11.

Anleitung  zur  Ausführung  der  Polarisalion  92  218.

uBestimmungen  zur  Ausführung  des  8.  6  des  Gesetzes
vom  31.  Mai  1891,  die  Besteuerung  des  Zuckers  betr.
92  222.

.  Anleitung  zur  Ermitielung  des  Zuckergehalts  der  zuckerhaltigen
  Fabrikate  92  228.

P0  Zucker-Niederlage-Regulativ  92  232.  Abänderung  93

143.

Der  unter  Ausschluß  anderer  abgabepflichliger  Stoffe  zur

Bereitung  von  Meth  verwendete  Zucker  unterliegt  nicht  der

Brausteuer  93  10.

Steuerfreie  Ablassung  von  Nohzucker  zur  Herstellung  von

Ultramarin  nach  vorgängiger  Denaturirung  mit  unterschwefligsaurem

  Natron  98  26.

Einnahmen  des  Reichs  an  Zuckermaterialsteuer  und  Verbrauchsabgaben
  von  Zucker,  s.  unter  Zölle.

b)  Zoll=  und  Steuervergütung,  Steuerkredite,
Abfertigung.
Lagerung  von  Zucker  mit  Anspruch  auf  Abgabenvergütun
in  Privattransiklagern  unter  amtlichem  Murorrschluß  *¾
43.
Behandlung  der  mit  Anspruch  auf  Steuervergütung  abzufertigenden
  Zucker-Exporte  77  656;  80  810.
Ausfuhrvergütung  für  Zucker  in  Plattenform  78  330.
Ausfuhrabfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Abgabevergülung
  in  Kisten  ausgehenden  rangirten  Würfelzuckers.
Sesssellung  des  Nettogewichts  79  124;  84  189.
Probeweise  Verwiegung  von  Rohzucker  in  Säcken  beim
Ausgang  mit  Anspruch  auf  Steuervergütung.  Feststellung
des  Bruttogewichts  79  141;  83  81.
Ermittelung  des  Nettogewichts  des  mit  dem  Anspruch  auf
Steuervergütung  in  Fässern  auszuführenden  Roh-,  Krystall-,
Krümel=  und  Mehlzuckers  80  810.

Zucker  (Fortf.).

Fristen  für  die  Kreditirung  und  Rückvergütung  der  Rübencersieuer
  81  279;  85  203;  86  109,  140,  188.

u
—  Vergütungesat  für  in  Blöcken  ausgeführten  Zucker  81  440.

Befugniß  von  Steuerstellen  zur  Abfertigung  des  mit  dem
Anspruch  auf  Steuervergülung  ausgehenden  Zuckers  81
467;  86  285.  .
Vorschriften  für  die  Aufstellung  von  halbmonatlichen  Uebersichten
  über  die  mit  dem  Anspruch  auf  Zoll-  und  Steuervergülung
  abgefertigten  Zuckermengen  82  155.
Ausfuhrvergütung  für  Stangenzucker  82  441.
Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,  beir.  die  Steuervergütung
  für  Zucker,  vom  18.  Mai  1885  85  203.  6
Ermittelung  des  Brutto=  und  des  Nettogewichts  des  mit
dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  nach  dem  Auslande
zu  versendenden  Kristallzuckers  in  Säcken  85  233.
Feststellung  des  Neltogewichts  des  mit  dem  Anspruch  auf
Steuervergütung  zur  Ausfuhr  angemeldeten  Kandiszuckers
in  Kisten  durch  probeweise  Verwiegung  85  233.
Steuervergütung  bei  der  Ausfuhr  von  kondensirter  Milch
für  den  in  dem  Fabrikate  enthallenen  inländischen  Zucker
86  290;  88  311.  1

Vergütung  der  Materialsteuer  für  Erzeugnisse  der  Melasseentzuckerung
  89  601.

Abänderung  der  Bestimmungen  über  Zuckersteuer-Vergütungsscheine
  89  245,  568.

Anweisung  zur  Feststellung  des  Bonifikationswerthes  von
Invertzuckersyrup  89  399.

Anmeldung  der  mit  dem  Anspruch  auf  Vergütung  der
Zuckersteuer  auszuführenden  oder  niederzulegenden  Zuckerfabrikate
  90  263.

Behandlung  der  Zoll=  und  Steuerkredite  sowie  der  Steuervergülungs-
  und  Berechtigungsscheine  im  Falle  des  Eintrilts
  einer  drohenden  Kriegsgefahr  91  223.  «
Zoll-  und  Steuerstellen,  welchen  außer  den  Zuckersteuer—
stellen  Befugnisse  bezüglich  der  Ausfertigung  und  Erledigung
  von  Begleitscheinen  über  inländischen  Zucker  beigelegt
  sind  92  105.

Unterämter,  welche  zu  Abfertigungen  nach  8.  19b  und  c
der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  vom
9.  Juli  1887  ermächtigt  sind  92  127,  129.

c)Zoll,  Tara.
Aufhebung  des  Eingangszolls  für  flüssigen  Eisenzucker
45.

Tara  für  in  Säcken  eingehenden  Nohzucker  76  629.

—  Follfreie  Ablassung  von  Rohrzucker  zur  Herstellung  kondensirter

  Milch  88  40.

—  Tarasatz  für  VBrot=  (Hut-)  Zucker  88  127.

Desgl.  für  Kandiszucker  91  161;  für  Rohzucker  92  162.

d)  Statistik.
Monatliche  Veröffentlichung  der  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten
  versteuerten  Rübenmengen,  sowie  der  Ergebnisse
  der  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  durch  den  Reichsanzeiger
und  das  Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich.  Wegfall
der  vierteljährlichen  Uebersichten  über  die  versteuerten
Rübenmengen  76  554.
Monatliche  Uebersichten  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten
  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rübenmengen
  sowie  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  von  Zucker  76
620,  652;  77  26,  86,  144,  210,  268,  310,  366,  416,  454,
506,  554,  646;  78  38,  98,  142,  202,  274,  396,  440,  464,
506,  562,  626,  680;  79  66,  122,  180,  800,  360,  410,  470,
522,  562,  622,  710,  776;  80  36,  78,  108,  186,  274,  450,
510,  554,  592,  702,  740,  784.
Vorschriften  für  die  Aufstellung  monatlicher  Uebersichten
über  den  Betrieb  der  Rübenzuckerfabriken  und  die  Einund
  Ausfuhr  von  Zucker  82  284.