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über  die  Elementarfragen  der  auswärtigen  Politik  hinaus  ist  wohl
nicht  einmal  versucht  worden,  z.  B.  wie  sich  Preußen  und  Deutschland
  bei  einem  neuen  Kriege  zwischen  Oesterreich  und  Piemont,
zwischen  Oesterreich  und  Frankreich  wegen  der  Lombardei  oder
Venetiens  verhalten,  wie  die  auswärtige  Politik  in  einem
eventuellen  orientalischen  Kriege  sein  wird.  Denn  die  Mehrzahl
der  anwesenden  Fürsten,  dem  österreichischen  Interesse  ergeben,
hätte  sich  hierin  der  preußischen  Politik  nicht  angeschlossen,  und
von  Preußen  kann  man  nicht  voraussetzen,  daß  es  über  Nacht  zur
österreichischen  übergegangen  sei.  Man  darf  mit  Recht  vermuthen,
  daß  diese  Uebereinstimmung  öffentlich  nur  constatirt
worden  ist,  um  dadurch  die  Differenz  in  den  inneren  Fragen  in
etwas  zu  mildern.

Diese  bestand  vor  Baden  und  besteht  noch.  Sie  ist  noch
dazu  officiös  von  Neuem  constatirt.

Wenn  nach  der  patriotischen  Versicherung  des  Prinzen  von
Preußen,  die  Wahrung  der  Integrität  Deutschlands  werde  stets
seine  erste  Sorge  sein,  und  nach  der  Erklärung  des  Prinzen,  daß
er  fest  an  dem  Wege  halte,  welchen  er  in  Preußen  und  Deutschland
  bisher  eingeschlagen  habe,  —  Telegramm  vom  18.  Juni  —
der  König  von  Würtemberg  sich  im  Einverständnisse  mit  den
Königen  von  Baiern,  Sachsen,  Hannover  und  mit  dem  Großherzoge
  und  Herzoge  von  Hessen  =  Darmstadt  und  Nassau.,  welche
vor  der  Ansprache  des  Prinz-Regenten  gemeinschaftlich  conferirt
hatten,  sich  dahin  ausgesprochen  hat,  die  Regierungen  erwarteten,
Preußen  werde  in  der  deutschen  Frage  andere  und  annähernde
Schritte  thun,  so  daß  der  Großherzog  von  Baden  sofort  bemerken
muß,  diese  Erklärung  könne  nicht  Namens  der  Bundes-Regierungen
abgegeben  werden,  indem  mehrere  und  wichtige  Regierungen  in
den  betreffenden  Berathungen  nicht  betheiligt  gewesen,  Baden
werde  sich  den  angedenteten  Schritten  in  keinem  Falle  anschließen
—  Telegramm  vom  19.  Juni  —  wenn  die  freundschaftlichen  persönlichen
  Verhandlungen  der  Fürsten  unter  einander;  die  ohne