16  Einleitung.

Kaufmanns  und  des  Handelsgeschäfts,  sind  wesentlich  abgeändert,  das
Aktienrecht  ist  neubearbeitet,  eine  eingehende  Regelung  des  Rechts  der
Handlungslehrlinge  und  der  Handlungsagenten  sowie  des  Lagergeschäfts
ist  in  das  Handelsgesetzbuch  neu  eingefügt,  dagegen  der  die  Gelegenheitsgesellschaft
  betreffende  Abschnitt  des  Handelsgesetzbuchs  gestrichen  u.  s.  w.
Auch  einige  der  das  Handelsgesetzbuch  ergänzenden  Reichsgesetze  sind  von
der  Umarbeitung  mitbetroffen  worden.

Das  neue  HGB.  beruht  auf  Entwürfen,  die  im  Reichsjustizamt  ausgearbeitet
worden  sind.  Ein  erster  Entwurf  wurde  im  Herbst  1895  veröffentlicht  und  ist  alsdann
von  einer  größeren  Kommission,  der  u.  a.  Düringer,  Gierke  und  Rießer  angehörten,  durchberaten
  worden.  Ein  zweiter  Entwurf  erschien  1896.  Ein  dritter  Entwurf  wurde  Anfangs

1897  dem  Reichstage  vorgelegt  und  ist  von  diesem  nach  kurzer  Beratung  in  einer  Kommission
  und  im  Plenum  mit  wenig  Anderungen  angenommen  worden.

f)  Schließlich  ist  auch  das  neue  deutsche  Handelsgesetzbuch  wieder
durch  eine  Reihe  allerneuester  Reichsgesetze  abgeändert  und  ergänzt  worden,
  insbesondre  durch  die  beiden  großen  Versicherungsgesetze  vom  12.  Mai
1901  und  30.  Mai  1908,  durch  das  RGes.  vom  30.  Mai  1908  betr.  Anderung
  der  Vorschriften  des  Handelsgesetzbuchs  über  die  Seeversicherung,
durch  das  Reichsscheckgesetz  vom  11.  März  1908  u.  s.  w.