170  Dritter  Abschnitt.  Der  Handelskauf.

wenn  A.  von  B.  durch  eine  Verwechslung  des  Packers  statt  des  bestellten  Brillantschmucks
eine  wertlose  Nachahmung  erhält,  so  rechnet  B.  ganz  sicher  auf  die  Genehmigung  der  Sendung,
da  er  ja  von  der  Verwechslung  nichts  weiß;  trotzdem  braucht  A.,  auch  wenn  er  die  kurze
Rügefrist  verstreichen  läßt,  den  falschen  Schmuck  nicht  zu  behalten.

c)  Die  kurze  Rügefrist  gilt  beim  Viehkauf  nur  unbeschadet  der  Regeln
des  bürgerlichen  Rechts  über  die  Gewährleistung  bei  Viehmängeln  (382s.

d)  Die  kurze  Rügefrist  fällt  fort,  wenn  der  Verkäufer  die  Vertragswidrigkeit
  der  Lieferung  arglistig  verschwiegen  hat  (377  V).

e)  Die  kurze  Rügefrist  wird  verlängert  oder  noch  mehr  verkürzt,  wenn
die  Parteien  es  rechtsgeschäftlich  bestimmt  haben.

Beispiel.  Nicht  selten  vereinbaren  die  Parteien:  Reklamationen  werden  nur  innerhalb
  acht  Tagen  angenommen.  Hier  wird  diese  Klausel  meist  dahin  zu  verstehn  sein,  daß
die  zur  ordnungsmäßigen  Untersuchung  der  Ware  erforderliche  Frist  auf  acht  Tage  festgesetzt

ist.  Demnach  ist  wegen  „heimlicher“  Mängel  eine  Reklamation  trotz  jener  Klausel  auch  nach
Ablauf  der  acht  Tage  statthaft.

III.  Außer  der  kurzen  Rügefrist  gilt  für  den  Fall  der  Lieferung  vertragswidriger
  Ware  nach  Handelsrecht  noch  eine  zweite  Besonderheit:  der
Käufer  ist,  wenn  er  die  Ware  beanstandet,  nicht  befugt,  die  Annahme  det
Ware  zu  verweigern  oder  die  Ware  dem  Verkäufer  zurückzuschicken,  sondern
ist  verpflichtet,  für  ihre  einstweilige  Aufbewahrung  zu  sorgen,  jedoch  mit  der
Maßgabe,  daß  er  die  Ware,  wenn  sie  dem  Verderb  ausgesetzt  und  Gefahr
im  Verzuge  ist,  in  den  Formen  des  Selbsthülfeverkaufs,  so  wie  er  beim
Annahmeverzuge  des  Käufers  statthaft  ist,  verkaufen  kann  (379).

1.  a)  Der  Käufer  hat  bei  Aufbewahrung  der  Ware  für  die  Sorgfalt
  eines  ordentlichen  Kaufmanns  einzustehn  (347).  Überläßt  er,  wozu
er  befugt  ist,  die  Aufbewahrung  einem  Dritten,  so  haftet  er  für  diesen
nicht,  es  sei  denn,  daß  ihm  bei  der  Auswahl  oder  der  Instruktion  des  Dritten
ein  Verschulden  zur  Last  fiele  (s.  BGB.  691  Satz  2).

b)  Die  Aufbewahrungspflicht  des  Käufers  ist  bloß  eine  einstweilige,
dauert  also  nur  so  lange,  bis  der  Verkäufer  selber  für  die  Sache  sorgen  kann.

e)  Die  Aufbewahrungspflicht  des  Käufers  gilt  auch  dann,  wenn  der
Käufer  für  die  Kosten  nicht  gedeckt  ist.“  Dagegen  fällt  sie  fort  —  obschon
das  Gesetz  dies  nicht  ausdrücklich  sagt  —,  wenn  die  Ausbewahrung  dem
Käufer  Nachteile  bereitet,  zu  deren  Vergütung  der  Verkäufer  voraussichtlich
nicht  im  stande  sein  wird  (s.  BGB.  242).

2.  Die  Regeln  über  die  Aufbewahrungspflicht  des  Käufers  haben
teils  ein  weiteres,  teils  ein  engeres  Anwendungsgebiet  als  die  Regeln  über
die  kurze  Rügefrist:  ein  weiteres,  weil  auch  ein  arglistiger  Verkäufer  sich
auf  sie  berufen  kann,  ein  engeres,  weil  sie  nur  gelten,  wenn  der  Kauf
ein  Distanzgeschäft  ist,  d.  h.  wenn  der  Verkäufer  dem  Käufer  die
Ware  von  einem  andern  Ort  aus  zuschickt.

27  Staub,  Anm.  16  zu  §  379.