216  Fünfter  Abschnitt.  Die  Kredit-  und  Zahlungsgeschäfte.

7)  derjenige,  der  die  anbefohlene  Zahlung  einzufordern  berechtigt
sein  soll;  er  heißt  Remittent  (im  Muster  „Remi“,).

Die  Namen  „Trassant“  und  „Trassat"  kommen  von  dem  Stamm  trahere  her  und
erklären  sich,  ebenso  wie  der  Name  „Bezogener“,  daraus,  daß  man  statt  des  Ausdrucks

einen  Wechsel  „ausstellen“  seit  jeher  auch  den  Ausdruck  einen  Wechsel  „ziehen“  verwendet
  hat.  Wie  sich  der  Name  Remittent  für  den  Zahlungsempfänger  erklärt,  ist  nicht

zweifelsfrei.!

b)  Überaus  häufig  wird  die  Dreizahl  der  beim  Grundwechsel  beteiligten
  Personen  dadurch  auf  zwei  reduziert,  daß  der  Aussteller  sich
selber  als  Remittenten  bezeichnet  und  damit  in  einer  Person  sowohl  die
Rolle  des  Ausstellers  wie  die  des  Remittenten  übernimmt.  Einen  solchen
Wechsel  nennt  man  Wechsel  an  eigne  Order  (WO.  6  1).

Ein  Beispiel  in  üblicher  Form  s.  unten  S.  273.

2.  a)  Jedes  einzelne  in  der  Indossamenten=  oder  Girokette  enthaltene
  Indossament  oder  Giro  ist  eine  neue  Zahlungsanweisung,
die  der  im  Grundwechsel  steckenden  Urzahlungsanweisung  akzessorisch
hinzugefügt  wird  und  den  Zweck  hat,  an  die  Stelle  des  Remittenten  oder
des  Urzahlungsempfängers  einen  neuen  Zahlungsempfänger  zu  setzen.
Bei  ihr  sind  zwei  Personen  beteiligt:

a)  derjenige,  der  befiehlt,  daß  nicht  an  den  bisherigen,  sondern  an
einen  neuen  Zahlungsempfänger  gezahlt  werden  soll;  er  heißt  Ind  ofsant
  oder  Girant  (in  den  drei  Indossamenten  unfres  Musters  der
Reihe  nach  „Remi“,  „Neumann",  „Weiß");

ß)  der  neue  Zahlungsempfänger  selbst;  er  heißt  Indossatar
oder  Giratar  (in  den  drei  Indossamenten  unfres  Musters  der  Reihe
nach  „Neumann“,  „Weiß“",  „Schwarz“).

b)  Als  Indossant  kann  immer  nur  der  bisherige  Zahlungsempfänger
auftreten;  das  Indossament  eines  andern  ist  ungültig.  Indossant  des
ersten  Indossaments  ist  also  stets  der  Remittent;  Indossant  jedes  folgenden

Indossaments  ist  stets  der  Indossatar  des  nächstvorhergehenden  Indossaments
  (WO.  36).)

Doch  wird  man  dem  Remittenten  und  den  Indossanten  des  vorhergehenden  Indossaments
  ihre  Rechts-,  und  zwar  nicht  bloß  ihre  Gesamt.,  sondern  auch  ihre  Einzelrechtsnachfolger
  gleichstellen  dürfen.  So  kann,  wenn  als  Remittent  der  Kaufmann  Cäsar  Remi
benannt  ist  und  dieser  sein  Geschäft  samt  Firma,  Aktiven  und  Passiven  an  Otto  Unbekannt
veräußert,  dieser  den  Wechsel  zweifellos  unter  der  Firma  Cäsar  Remi  indossieren,  obschon
er  nicht  derjenige  Cäsar  Remi  ist,  der  auf  dem  Wechsel  als  Remittent  genannt  war.  Siehe
aber  auch  unten  S.  222  Abf.  4.

Das  Wort  Indossament  kommt  vom  ital.  dosso,  Rücken,  das  Wort  Giro  kommt  vom
ital.  giro,  Kreis,  her.  Die  Namen  erklären  sich  dadurch,  daß  die  Indossamente  auf  die  Rückseite
  des  Wechsels  geschrieben  zu  werden  pflegen  und  dazu  dienen,  den  Wechsel  in  Zirkulation

zu  setzen.

1  Grünhut  1  S.  3452.
2  RG.  47  S.  128.