Erfordernisse  des  Schecks.  Inhaber-,  Orderscheck.  8  75.  293

a)  Die  Regel  ist,  daß  der  Scheck  als  Inhaberpapier  ausgestellt  wird
(Inhaberscheck).  Dies  kann  in  dreifacher  Art  erfolgen.

ac)  Entweder  wird  im  Scheck  als  Empfänger  ausdrücklich  der  „In—
haber“  genannt.

88)  Oder  es  wird  als  Empfänger  eine  bestimmte  Person  benannt
und  ihrem  Namen  die  „alternative  Inhaberklausel“  —  etwa  in  der  Form
„oder  Inhaber“,  „oder  Überbringer“  —  hinzugefügt.

Odber-#  -wicdüber  yesagt

6)  Viel  seltener  ist  es,  daß  der  Scheck  als  Orderpapier  ausgestellr
wird  (Orderscheck).  Dies  geschieht  so,  daß  als  Zahlungsempfänger
eine  bestimmte  Person  ohne  jeden  Zusatz  oder  unter  Zufügung  der  „posi—
tiven  Orderklausel“  —  etwa  in  der  Form  „oder  Order“  —  benannt  wird.

7)  Ganz  ausnahmsweise  endlich  wird  der  Scheck  als  Rektapapier
ausgestellt  Rektascheck).  Dies  geschieht  so,  daß  als  Zahlungsempfänger
eine  bestimmte  Person  unter  Zufügung  der  „negativen  Orderklausel“  —
etwa  in  der  Form  „nicht  an  Order“  —  benannt  wird.

Muster  eines  Inhaberschecks.

Nr.  40179.  Nr.  40  178.  M.  600.
Am  Herr  B.  Betz  in  Mainz  5
I.  April  19098  wolle  zahlen  gegen  diesen  Scheck  aus  meinem  1
[  Guthaben  an  Herrn  C.  Remi  oder  Uberbringer
an  un  Mark  sechshundert.
C.  Remi  hier  Mannheim,  den  1.  April  1909.  z4.  Mon
M.  600  Sschecks,  in  denen  der  Zusatz  Loder  Uberbringer"  500

durchgestrichen  ist,  werden  nicht  bezahlt.  E

–.

"  #—°—°—
—  —..

Muster  eines  Orderschecks.

——.  —  —   —  —

Nr.  40178.  P  .  40178.  M.  6000.
Am  1  Herr  B.  Betz  in  Mainz
J.  April  1909  8  wolle  zahlen  gegen  diesen  Scheck  aus  meineem  1
an  2  Guthaben  an  RHeru  C.  Itemi  Mark  gechstausend.  000
c  Remi  hier  -  Alunnbei,  den  J.  April  1909.  2000
N.  cooo.  4.  Traß.  1000

Zum  Verständnis  obiger  beider  Formulare  diene  folgendes:  I.  Der  Abschnitt  links
wird  vom  Aussteller  bei  der  Begebung  des  Schecks  an  den  Empfänger  abgetrennt  und  als
Beleg  zurückbehalten.  II.  Uber  die  Nummern  40  178  siehe  unten  S.  304,  1  a.  III.  Der
quergedruckte  Vermerk  B.  Betz  ist  kein  Akzept,  sondern  ohne  jede  rechtliche  Bedeutung;  er
ist  deshalb  auch  nicht  von  Betz  geschrieben,  sondern  auf  den  Scheck  aufgedruckt.  IV.  Die
Zahlenreihe  rechts  dient  dazu,  Fälschungen  zu  erschweren:  der  Aussteller  schneidet  einfach
  die  Zahlen  ab,  die  die  von  ihm  genannte  Schecksumme  übersteigen.