Skontration.  Abrechnungsstellen.  z  81.  317

a)  Sie  beginnt  damit,  daß  jedes  Mitglied  die  Papiere,  aus  denen  es  Ansprüche  erhebt,
dem  Mitgliede,  das  die  Papiere  einlösen  soll,  gegen  Quittung  zur  Prüfung  aushändigt.
Führt  die  Prüfung  zu  Bedenken,  so  sind  die  Papiere  binnen  kürzester,  nur  nach  Stunden
zählender  Frist  zurückzugeben;  andernfalls  gelten  die  aus  den  Papieren  abgeleiteten  Ansprüche
  als  anerkannt;  dagegen  werden  die  Ansprüche  aus  den  zurückgegebenen  Papieren
der  Kürze  wegen  einfach  aus  der  Skontration  zurückgezogen.

b)  Ist  dies  Vorverfahren  beendigt,  so  summiert  jedes  Mitglied  auf  einem  Skontrobogen
  die  Summen,  deren  Zahlung  es  beansprucht,  und  die  Summen,  zu  deren  Zahlung
es  bereit  ist,  und  zieht  das  Saldo;  es  ist  also  nunmehr  festgestellt,  welche  Mitglieder  mit  einem
Passiv=  und  welche  mit  einem  Aktivfaldo  in  die  Skontration  eintreten  und  wie  groß  die
Saldos  sind;  haben  alle  Mitglieder  richtig  gerechnet,  so  müssen  die  Summe  aller  Passivsaldos
und  die  Summe  aller  Aktivsaldos  einander  gleich  sein.  Hierauf  werden  die  Zahlungen  der
Mitglieder  mit  Passivsaldo  in  Höhe  eines  jeden  Saldos  den  Mitgliedern  mit  Aktivsaldo
nach  Verhältnis  der  Größe  dieser  Saldos  überwiesen  und  sofort  durch  Girozahlung  ausgeführt.
  Dabei  finden  sich  aber  zwei  Besonderheiten.

a)  Die  Überweisung  der  von  den  Mitgliedern  mit  Passivsaldo  zu  leistenden  Zahlungen
an  die  Mitglieder  mit  Aktivsaldo  erfolgt  nicht  direkt,  sondern  so,  daß  die  Abrechnungsstelle
selber,  d.  h.  die  Gesamtheit  aller  dem  Skontrationsverbande  angehörigen  Banken,  als  Zwischenglied
  eingeschoben  wird:  die  Zahlungen,  die  die  Mitglieder  mit  Passivsaldo  zu  leisten
haben,  werden  ihr  überwiesen;  die  Zahlungen,  die  die  Mitglieder  mit  Aktivsaldo  empfangen
sollen,  werden  ihr  zur  Last  gelegt.  Dementsprechend  nimmt  auch  die  Girozahlung,
durch  die  die  überwiesenen  Zahlungen  zur  Ausführung  kommen,  den  Umweg  über  die
Abrechnungsstelle,  die  zu  diesem  Zweck  ein  eignes  Girokonto  bei  der  Reichsbank  erhält:
  die  Mitglieder  mit  Passivsaldo  lassen  also  einen  ihrem  Saldo  entsprechenden
Betrag  von  ihrem  Girokonto  ab-  und  dem  Girokonto  der  Abrechnungsstelle  zu-,  die
Mitglieder  mit  Aktivsaldo  lassen  einen  ihrem  Saldo  entsprechenden  Betrag  vom  Girokonto
  der  Abrechnungsstelle  ab-  und  dem  eignen  Girokonto  zuschreiben.  Da  die  Zuund
  Abschreibungen  auf  dem  Girokonto  der  Abrechnungsstelle  in  ihrer  Summe  sich  stets
gleich  sind,  wird  die  Abrechnungsstelle  dadurch  weder  reicher  noch  ärmer:  ihr  Konto
beträgt  vielmehr  stets  Null.

8)  Ehe  die  Skontration  abgeschlossen  wird,  wird  geprüft,  ob  das  Girokonto  jedes
Mitgliedes  mit  Passivsaldo  den  Betrag  dieses  Saldos  übersteigt  und  ob  demgemäß  die
Berichtigung  des  Saldos  durch  Girozahlung  möglich  ist.  Ist  dies  nicht  der  Fall,  so  wird  die
Skontration  nicht  in  der  begonnenen  Art  zu  Ende  geführt,  sondern  unter  Ausschluß  der
Zahlungen,  die  von  dem  zahlungsunfähigen  Mitaliede  oder  an  es  zu  leisten  waren,  von
neuem  angefangen.

c)  Wenn  wir,  um  ein  Beispiel  zu  nennen,  annehmen,  daß  die  zu  skontrierenden
Zahlungen  zwischen  den  Mitgliedern  der  Abrechnungsstelle  die  oben  S.  315  genannte
Höhe  haben,  so  werden  die  Skontrobogen  von  A.  und  B.  etwa  aussehn  wie  die
beiden  auf  der  folgenden  Seitc  abgedruckten  Formulare.  Unter  der  „Stückzahl“,  die
auf  diesen  beiden  Formularen  erwähnt  ist,  ist  die  Zahl  der  Papiere  (Schecks  u.  s.  w.)
zu  verstehn,  die  von  den  Mitgliedern  zur  Einlösung  eingereicht  sind.

Zusatz.  Die  gelegentliche  Skontration  ist  seit  jeher  geübt.  Aber  auch  ständige
Veranstaltungen  zur  Skontration  sind  schon  alten  Datums  und  finden  sich  z.  B.  bereits
auf  den  Champagnermessen  des  13.  Jahrhunderts.4  Die  jetzigen  Abrechnungsstellen  der
Reichsbank  sind  erst  seit  1883  eingerichtet;  die  Stückzahl  der  bei  diesen  Stellen  eingelösten
Papiere  ist  von  etwa  3  Millionen  in  1890  auf  etwa  9  Millionen  in  1907,  der  Betrag
der  skontrierten  Summen  von  18  Milliarden  in  1890  auf  45  Milliarden  in  1907
gestiegen.

4  Goldschmidt  UWGesch.  S.  328.