Feststellung  der  Kassakurse.  §  97.  361

dieser  Preise  ermitteln  nun  die  Makler  nicht  etwa  mechanisch  den  Durchschnitt,  sondern
sie  stellen  als  Einheitskurs  den  Preis  fest,  zu  dem  die  meisten  Papiere  wirklich  verkauft  werden
können,  d.  h.  über  den  verhältnismäßig  die  größten  Verkaufs-  und  Kaufaufträge  übereinstimmen.
  Beispiel:  es  liegen  für  ein  Papier  vor

Verkaufsaufträge  Kaufaufträge
über  100  000  Mark  zu  mindestens  112  über  30  000  Mark  illimitiert.
„  30000  „  „  „  108  „  50  000  „,  zu  höchstens  110
L  80  000  VT  L  L  107  11  45  000  1  #  1  108
„  1  000  „  „  „  106  „  80  000  „  „  „  107
„20000  „  illimitiert.

Hier  ist  der  Einheitskurs  108.  Denn  auf  diesen  Kurs  einigen  sich  die  Verkaufsaufträge  zu
108,  107,  106  und  ohne  Limito  auf  zusammen  131  000  und  die  Kaufaufträge  zu  108,  110
und  ohne  Limito  auf  zusammen  125  000  Mark,  so  daß  zu  ihm  Kaufabschlüsse  über  125  000  Mark
zu  stande  kommen;  dagegen  wäre  eine  Einigung  auf  Grund  des  Kurses  von  109  nur  für
80  000,  auf  Grund  des  Kurses  von  107  nur  für  101  000  Mark  möglich.  Würden  sich  im
letzten  Augenblick  die  illimitierten  Verkaufsaufträge  auf  60  000  Mark  erhöhn,  so  würde
das  den  Kurs  von  108  auf  107  herabdrücken;  denn  nunmehr  würden  sich  zum  Kurse  von
107  die  Verkaufsaufträge  zu  107,  106  und  ohne  Limito  auf  zusammen  141  000  und  die
Kaufaufträge  zu  107,  108,  110  und  ohne  Limito  auf  zusammen  205  000  Mark  einigen,
so  daß  zu  ihm  Kaufabschlüsse  über  141  000  Mark  zu  stande  kämen.

Gleichen  sich  zu  dem  Tageskurse  die  zu  ihm  passenden  Verkaufs--  und  Kaufaufträge
glatt  aus,  so  daß  sie  sämtlich  erledigt  werden  können,  so  wird  dem  Kurse  die  Notiz  „bez."
oder  „bz.“  (S  bezahlt)  zugefügt.  Überwiegen  dagegen  die  Verkaufsaufträge,  so  lautet  die
Notiz  „bz.  B.“(—  bezahlt,  Brief)  oder  bei  sehr  starkem  Ubergewicht  der  Verkaufsaufträge
„etw.  bz.  B.“  (S  etwas  bezahlt,  Brief);  überwiegen  umgekehrt  die  Kaufaufträge,  so  wird
notiert:  „bz.  G.“  (=  bezahlt  Geld)  oder  „etw.  bz.  G.“.  Kommen  schließlich  nennenswerte
Abschlüsse  zu  irgend  einem  Kurse  überhaupt  nicht  zu  stande,  weil  die  höchsten  Gebote  der
Käufer  noch  hinter  den  niedrigsten  Forderungen  der  Verkäufer  zurückbleiben,  so  wird  entweder
der  niedrigste  geforderte  Preis  mit  dem  Zusatz  „B.“  (—  Brief)  oder  der  höchste  gebotene
Preis  mit  dem  Zusatz  „G.“  (S  Geld)  notiert  (sog.  Brief-  und  Geldkurse).  In  dem  oben
genannten  Beispiel  würde  der  an  erster  Stelle  berechnete  Kurs  mit  108  bz.  B.,  der  an  zweiter
Stelle  berechnete  Kurs  mit  107  bz.  G.  zu  notieren  sein.

Aufträge,  die  auf  einen  andern  als  den  schließlich  festgestellten  Tageskurs  gehn,
geben  die  Makler  unerledigt  zurück,  selbst  wenn  ein  Gegenauftrag,  der  jenem  Auftrage
entspricht,  wirklich  erteilt  worden  sein  sollte.  Das  ist  etwa  in  dem  obigen  Beispiele  bei  dessen
erster  Version  der  Fall  in  Ansehung  der  Kaufaufträge  zu  höchstens  107;  ihnen  stehn  Verkaufsaufträge
  von  81  000  zu  mindestens  107  und  106  gegenüber,  so  daß  sogar  ein  Mehrangebot
  zu  107  vorhanden  ist;  trotzdem  werden  die  Kaufaufträge  nicht  ausgeführt,  weil
der  Tageskurs  eben  nicht  107,  sondern  108  ist;  die  Makler  nehmen  also  usancemäßig  an,
daß  der  im  Auftrage  bezeichnete  Grenzpreis  nur  unter  der  Voraussetzung  gelten  soll,  daß
er  nicht  ungünstiger  ist  als  der  Tageskurs.

6.  Die  festgestellten  Preise  werden  schließlich  in  einem  amtlichen
Kurszettel  bekannt  gemacht.

III.  Die  Kauf=  und  Verkaufsaufträge  werden  den  Kursmaklern  von
den  Börsenbesuchern  meistens  mündlich  —  und  zwar  regelmäßig  auf  der
Börse  selbst,  innerhalb  der  amtlich  festgestellten  Börsengeschäftszeit  —  erteilt.
  Die  Kursmakler  tragen  die  Aufträge  zunächst  in  ihre  Notizbücher