Termingeschäfte.  Abschiebung  der  Effektiverfüllung.  5  98.  369

den  Ansprüche  und  Verbindlichkeiten  rechtsgültig  verpflichtet,  ist  also  für  den  Terminhandel
nahezu  unentbehrlich.  Daß  sie  trotzdem  nur  für  die  Mitglieder  des  Liquidationsvereins
Geltung  hat,  erklärt  sich  daraus,  daß  die  Zahl  der  nicht  zu  diesem  Verein  gehörigen  Terminhändler
  verhältnismäßig  gering  ist.  Auch  können  die  dem  Liquidationsverein  fern  bleibenden
Händler  den  Nachteil  des  fehlenden  Skontrationszwangs  dadurch  vermeiden,  daß  sie  ihre
Termingeschäfte  stets  durch  einen  und  denselben  Kommissionär  vornehmen  und  dieser  stets
den  Selbsteintritt  erklärt;  denn  ist  dies  der  Fall,  so  stehn  sich  bei  den  Termingeschäften  dieser
Händler  stets  die  nämlichen  Gegenparteien  gegenüber  und  die  Skontration  zwischen  ihnen
wird  zur  gewöhnlichen  Aufrechnung,  die  jede  Partei  der  andern  auch  gegen  deren  Willen
aufzwingen  kann.

III.  1.  Begreiflicherweise  werden  Parteien,  die  Termingeschäfte  abschließen,
  von  der  Chance,  die  die  Eigenart  dieser  Geschäfte  ihnen  bietet,
tatsächlich  überaus  häufig  Gebrauch  machen:  sie  werden  demnach  in  der
Mehrzahl  der  Fälle  wirklich  auf  den  Abschluß  des  Grund-  den  Abschluß
eines  Abwicklungsgeschäfts  folgen  lassen.  So  wird  es  also  vorkommen,
daß  beide  Parteien,  die  bei  dem  Grundgeschäft  beteiligt  waren,  die  Erfüllung
  auf  einen  Dritten  und  Vierten,  mit  dem  eine  jede  ein  Abwicklungsgeschäft
  abgeschlossen,  abschieben,  daß  der  Dritte  seinerseits  wieder  mit
eäinem  Fünften,  der  Vierte  mit  einem  Sechsten  ein  Gegengeschäft  vornimmt
und  die  Erfüllung  auf  diese  Personen  weiterschiebt  u.  s.  w.  Das  Geschäft,
das  in  diesem  Fall  für  die  eine  Partei  ein  Abwicklungsgeschäft  zu  einem
bereits  abgeschlossenen  Grundgeschäft  darstellt,  bildet  alsdann  für  die  andre

artei  vielleicht  das  Grundgeschäft  zu  einem  erst  noch  abzuschließenden

bwicklungsgeschäft.  Ja,  es  kann  sogar  geschehn,  daß  sich  die  Kette  von

ermingeschäften,  die  in  dieser  Art  entsteht,  am  Ende  zu  einem  Ring  zuammenschließt,
  indem  jede  einzelne  dabei  beteiligte  Partei  die  nämliche
Zahl  der  nämlichen  Papiere  auf  den  nämlichen  Erfüllungstermin  sowohl
gekauft  wie  verkauft  hat:  alsdann  wird  die  Erfüllung  nicht  bloß  von  einem
Ländler  auf  den  andern  Händler  abgeschoben,  sondern  sie  unterbleibt  —
abgesehn  von  den  zwischen  den  Parteien  zu  zahlenden  Preisdifferenzen  —
ganzlich.

"  Beispiele.  Unter  den  fünf  Personen  A.  bis  E.  werden  im  Lauf  des  Mai  nach  und  nach
die  nämlichen  Papiere  auf  Ultimo  Mai  folgendergestalt  verkauft:

J.  II.  III.  IV.

A  E  A  E  A  E  A  E

—  .

1  +  .  v.  1

5  6  D  83  D  8  —D

—  4  *  4  4
J  0  0

wobei  jeder  Pfeil  eine  Partie  von  je  15  000  Mark  der  Papiere  und  die  Pfeilrichtung  die
Richtung  von  Verkäufer  zu  Käufer  bezeichnet.  Hier  ist  zu  III  und  IV  der  Ring  der  Termin-Cosack,
  Handelsrecht.  7.  Aufl.  24