374  Sechster  Abschnitt.  Die  Börsengeschäfte.

wird  sodann  unmittelbar  zwischen  den  ursprünglichen  Parteien  bezahlt;
war  letzterer  Preis  höher,  muß  der  Käufer  die  Differenz  an  den  Verkäufer,
war  er  niedriger,  muß  der  Verkäufer  die  Differenz  an  den  Käufer  zahlen.
Daß  sich  hierbei  die  Abrechnung  leichter  gestaltet,  als  wenn  jede  Partei
schon  bei  der  Skontration  selbst  die  in  ihren  Geschäften  vereinbarten,
unter  sich  so  verschiedenen  Preise  in  Rechnung  stellen  dürfte,  liegt  auf
der  Hand.

Beispiel  siehe  unten  zu  II.

II.  An  der  Berliner  Börse  haben  sich  die  Börsenbesucher,  die  vorzugsweise
  Termingeschäfte  abschließen,  zu  einem  Skontroverbande  vereinigt,
der  für  jeden  Ultimo  durch  ein  eignes  Bureau  die  Skontration  für  alle
Mitglieder  besorgt,  dem  Liquidationsverein:  jedes  Mitglied  ist
verpflichtet,  bei  Vermeidung  einer  Ordnungsstrafe  für  jeden  Ultimo  alle
seine  mit  den  übrigen  Mitgliedern  auf  diesen  Ultimo  abgeschlossenen  Termingeschäfte,
  auf  einem  „Skontrobogen"  übersichtlich  geordnet,  bei  dem  Bureau
rechtzeitig  anzumelden.  Die  Skontration  wird  dadurch  bewirkt,  daß  das
Bureau  allen  Mitgliedern  gegenüber,  die  von  einem  bestimmten  Papier
mehr  gekauft  als  verkauft  haben,  in  Höhe  des  Uberschusses  zunächst  selber
als  Verkäufer,  allen  Mitgliedern  gegenüber,  die  umgekehrt  von  einem
bestimmten  Papier  mehr  verkauft  als  gekauft  haben,  in  Höhe  des  Überschusses
  zunächst  selber  als  Käufer  auftritt  und  dann  die  also  gewonnenen
Gegenparteien  nach  Gutdünken  einander  überweist.  Da  bei  dem  Bureau
nur  Geschäfte  zwischen  Mitgliedern  zur  Skontration  gelangen,  müssen  die
Überschüsse  der  gekauften  und  die  lberschüsse  der  verkauften  Papiere,
wenn  alles  gehörig  angemeldet  und  richtig  gerechnet  ist,  sich  ausgleichen,
so  daß  für  das  Bureau  selbst  ein  Überschuß  gekaufter  oder  verkaufter  Papiere
ausgeschlossen  ist.

Beispiel.  A.  habe  an  B.,  B.  an  C.,  C.  an  D.  je  60  000  Mark  Dresdner  Bankaktien
auf  Ultimo  Januar  verkauft,  und  zwar  sei  der  erste  Kauf  zu  150,  der  zweite  zu  151,  der
dritte  zu  145,5  geschlossen;  der  Liquidationskurs  sei  142.  Dann  muß  A.  die  Aktien  an  D.
zu  85  200  Mark  liefern;  außerdem  müssen  an  Differenzen  zahlen  D.  an  C.  2100,  C.  an  B.
5400,  B.  an  A.  4800  Mark.

Verwickelter  und  darum  lehrreicher  ist  folgendes  Beispiel.  Verkauft  sind  auf  Ultimo
Januar  gewisse  Aktien,  und  zwar

am  3.  Januar  von  A.  an  G.  60  000  Mark  zu  105
10.  ö7  V77  B.  V77  F.  15  000  #  »  102

»  17.  »  »  B.  „  E.  60  000  „  „  102

„r  17.  J77  77  C  7“  G.  15  000  5„  „  102

n  „  2r  g„  9  *  vr  105  Liquidationskurs  105.

#  7  „  77  C  7“  A.  15  000  77  ½%  109

»  23s  »E»C.30000»»  107

»  *  7  F  7  B.  15  000  „  7  107

*  G.  .  B.  75  000  „  „  105.

77  11
u  26.  L