Prolongationsgeschäft.  §  103.  389

-  1  Geschäft  mit
————.————.xp..  —.—
80  —  1  +  19  +  18  —  21
96  —  1  +  3  +  2  —  5
98  —  1  +  1  4  0  –  3
99  –  1  +  0  –  1  –  2
109  —  1  —1  —’-2  —1
101  to  —1  —1  -I-0
102  +  1  —  1  +  0  +  4
104  +  3  —.  1  +  2  +12
120  +  19  —  1  +  1  06

Man  sieht,  daß  außer  beim  Nochgeschäft  der  Wahlberechtigte  unbegrenzt  gewinnen,  dagegen
nur  beschränkt  verlieren,  der  Gegner  dagegen  unbegrenzt  verlieren  und  nur  beschränkt
gewinnen  kann.  Nun  ist  aber  zu  Gunsten  des  letzteren  der  Kaufpreis  gegen  den  sonstigen
Kurs  um  den  „Ecart“  verändert  und  deshalb  ein  Gewinn  für  ihn  wahrscheinlicher  als  für
den  Wahlberechtigten;  somit  ist  die  Gewinnaussicht  für  den  Wahlberechtigten  dem  Betrage
nach  unbegrenzt,  aber  die  Wahrscheinlichkeit  ihrer  Verwirklichung  gering;  die  Gewinnaussicht
für  den  Gegner  ist  dem  Betrage  nach  begrenzt,  aber  die  Wahrscheinlichkeit  ihrer  Verwirklichung
  groß.

4.  Bei  den  Prämiengeschäften  zu  a—-d  muß  der  Wahlberechtigte  seine  Wahl  am
drittletzten  Tage  vor  Ultimo  erklären  („Prämienerklärung“,  Berl.  BBed.  17).

II.  1.  Beim  Prolongations-,  Kost=  oder  Reportgeschäfts
  schließen  zwei  Parteien  miteinander  über  das  nämliche  Papier
zugleich  ein  Verkaufs=  und  ein  Kaufgeschäft  ab.  Die  eine  Partei  —  der
„Hereingeber“  —  verkauft  das  Papier,  lieferbar  zum  nächsten  Ultimo,
und  bedingt  sich  zugleich  aus,  daß  die  andre  Partei  —  „Hereinnehmer“  —
ihr  eben  dies  Papier,  jedoch  natürlich  nicht  dasselbe  Exemplar,  sondern  nur

ein  Stück  gleicher  Art,  zum  übernächsten  Ultimo  zurückverkaufe.  Dem  ersten,
also  am  nächsten  Ultimo  zu  erfüllenden  Kaufgeschäft  wird  der  Liquidationskurs
  dieses  Ultimo  zu  Grunde  gelegt;  dieser  nämliche  Preis  wird  aber
gleichzeitig  auch  für  das  zweite  am  übernächsten  Ultimo  zu  erfüllende
Kaufgeschäft  festgesetzt,  jedoch  entweder  um  einen  festen  Prozentsatz  erhöht
oder  um  einen  festen  Prozentsatz  vermindert.  Ist  der  zweite  Kaufpreis
höher  als  der  erste,  so  heißt  die  Preisdifferenz  Reportz  ist  der  zweite
Kaufpreis  dagegen  niedriger,  so  heißt  die  Differenz  Deport.

Beispiel.  A.  verkauft  am  26.  April  an  B.  30  000  Mark  Deutsche  Bankaktien  auf
Ultimo  April  zu  241  und  kauft  sie  im  nämlichen  Vertrage  von  B.  auf  Ultimo  Mai  zu  241,5,
also  mit  einem  Report  von  ½/0%  zurück.  Hier  muß  der  Hereinnehmer  B  für  die  Aktien  an
Kapital  72  300,  an  Stückzinsen  (1%  auf  4  Monat)  400,  zusammen  72  700  Mark,  der  Hereingeber
  A.  muß  einen  Monat  später  dafür  an  Kapital  72450,  an  Stückzinsen  (1%  auf  5  Monat)
500,  zusammen  72  950  Mark  zahlen.  B.  hat  also  durch  das  Geschäft  in  einem  Monat  250  Mark
verdient.

2.  Das  Prolongationsgeschäft  wird,  wie  sein  Name  andeutet,  sehr
häufig  von  Terminspekulanten  dazu  benutzt,  um  eine  verunglückte  Hausse-—



Adler  z.  35  S.  418;  Ofner  z.  37  S  438;  H.  Müller,  Reportgeschäft  (86);  siehe
auch  RH.  19  Nr.  89;  R.  19  S.  145;  28  S.  25;  36  S.  64.