Altiengesellschaft.  Herabsetzung  des  Grundkapitals.  8  217.  781

fortab  unter  die  Passiva  der  Jahresbilanzen  nicht  mehr  in  seinem  ursprünglichen,
  sondern  in  dem  herabgesetzten  Betrage  eingestellt  wird.  Diese
Art  einer  rein  rechnungsmäßigen  Herabsetzung  des  Grundkapitals  empfiehlt
sich,  wenn  die  Gesellschaft  unwiederbringliche  Kapitalsverluste  erlitten  hat;
würde  sie  in  ihren  Bilanzen  dieser  Verluste  ungeachtet  immer  das  alte
Grundkapital  unter  die  Passiva  einstellen,  so  käme  sie,  auch  wenn  sie  Jahr
für  Jahr  sichere  Uberschüsse  erzielt,  doch  erst  sehr  spät  oder  niemals  zu
einem  verteilbaren  Gewinn,  während  sie  durch  eine  angemessene  Herabsetzung
  des  Grundkapitals  sich  alsbald  die  Möglichkeit  einer  Gewinnverteilung
  verschafft.

Die  folgende  Bilanz  1,  in  der  das  volle  Grundkapital  als  Passivum  steht,  schließt
mit  Verlust,  dagegen  die  Bilanz  II,  in  der  das  Grundkapital  um  ½⅛  herabgesetzt  ist,  mit
Gewinn  ab.  Wäre  die  Herabsetzung  nicht  erfolgt,  so  könnte  die  Gesellschaft,  auch  wenn  sie

alljährlich  einen  sicheren  Uberschuß  von  50  000  Mark  erzielt,  doch  erst  (mit  Zinseszins)  in
14  Jahren  zu  einer  Gewinnverteilung  kommen.

I.  Bilanz  mit  vollem  Grundkapital.

Aktiva.  Passiva.
Verschiedeneses  2750000  Schulden  J700000
Verlust  950000  E  rundkapitlll  3000000

3700  000  3  700  000

II.  Bilanz  mit  herabgesetztem  Grundkapital.

Aktiva.  Passiva.
Verschiedenes  2750000  Schulden  T00000

Grundkapital..  .  2000000
Gewinn:

an  die  Aktionäre  47  500  50  000
zum  Reservefonds  2500
50  000
2750  000  2750  000

Die  Herabsetzung  des  Grundkapitals  ist  in  solchen  Fällen  nicht  unsolide,  sondern  nur  ein
ganz  verständiger  Verzicht  auf  ein  unerreichbares  Ideal.  Das  Grundkapital  ist  eben  das
Normalvermögen  der  Gesellschaft;  ist  es  der  Gesellschaft  unmöglich,  ihr  tatsächliches  Vermögen
  auf  die  Höhe  der  „Norm“  zu  bringen,  so  tut  sie  gut  daran,  wenn  sie  die  Norm  zu
der  Tiefe  ihres  tatsächlichen  Vermögens  herabzieht.

Wie  grundverschieden  die  beiden  Arten  der  Kapitalsherabsetzung  zu  a  und  b  sind,
zeigt  sich  namentlich  darin,  daß  die  zu  a  offenbar  zur  Erhöhung  des  Grundkapitals  in  schroffstem
  Gegensatz  steht,  während  die  zu  b  sehr  wohl  mit  einer  Grundkapitalserhöhung  verbunden
  werden  kann.  So  kann  im  obigen  Beispiel  II  die  Gesellschaft,  indem  sie  ihr  altes
Grundkapital  von  3  auf  2  Millionen  herabsetzt,  gleichzeitig  für  2  Millionen  Prioritätsaktien
ausgeben,  also  ihr  Grundkapital  auf  4  Millionen  erhöhen.

2.  Da  das  Grundkapital  gleich  der  Summe  der  Nennbeträge  aller
Aktien  ist,  so  bringt  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals  zugleich  eine  Herabsetzung
  des  Gesamtnennbetrages  der  Aktien  mit  sich.  Am  einfachsten
wäre  es,  wenn  man  dies  durch  eine  Herabsetzung  des  Nennbetrages  jeder
einzelnen  Aktie  durchführte;  indes  ist  dies  nur  selten  möglich,  weil  der