Auster  eines  WBrenter  Zagerpfanlcheins.  —  Norberleile.

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Bremer  Lagerhaus-Gesellschaft,
Staatlich  ermächtigt  durch  Senatsbeschluß  vom  22.  Mai  1877.
Lager  Nr.  700.  «
jLagorhaus:,,deeicä-LJI.«  Reg.K.  Fol.-2—i7.  Bremen,denZDezcmöwsleL

Warrant  an  Order  Mark  20  000.

Nr.  2777.  über  folgende  Fällig  am  7.  Februar  1910.

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lautLageksohoinNr.2047imNamenundimAuitragederIIorkmMeyer-KERFE  Erwies-,eingelagortewarom

Marke  und  Nummer.  ,  Zahl.  6  Art  der  Ware  nach  Angabe  der  Einlagerer;  Gewicht.

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F47,  1  100  Ballen  Amerikunische  Baunmuolle,  Bruffo  25000  10,
7°100  geschrieben:  Hundert  Nallen.

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angebracht  von  Gaklzeston  per  D.  Fastnet.
Die  Auslieferung  dieser  Waren  an  den  Inhaber  des  Lagerscheines  erfolgt  nur:
1.  nach  Zahblung  der  Lagermicte  und  der  für  die  Erhaltung  der  Ware,  Versicherung  etc.  aufgewendeten  Kosten  seit  dem

6.  Dezember  19090,

—  2.  nach  der  Rückgabe  dieses  Warrantes.
Die  Ware  ist  gemäß  der  Betriebs-  und  Warrantordnung  gegen  Feuersgefahr  versichert.  Die  „Bremer  Lagerhaus-Gesellschaft“  hält

obige  Waren  zur  Sicherheit  des  Warrantinhabers  für  den  Betrag  von  Mark  Zuicanzig  Jausend  und  hat  diesen  Warrant  in  ihr  Registerbuch  A

Fol.  247  und  in  den  Lagerschein  über  diese  Waren  eingetragen.
Durch  die  Annahme  eines  Lagerscheines  oder  Warrantes  unterwirft  sich  jeder  den  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  13.  Mai  1877,

sowie  der  Betriebs-  und  Warrantordnung  der  „Bremer  Lagerhaus-Gesellschaft“.

Bremer  Lagerhaus-Gesellschaft.

#  Direktor.  Prokurant.

1  Friedberg,  Formelbuch  S.  175  ff.

Muster  eines  Bremer  Lagerpfandscheins.

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