Vorwort. Den Leumund der Sachsen will nachstehendes Schriftchen verkünden, d. h. es will eine Susammenstellung von Urteilen darbieten, welche Fremde im weiteren und im engeren Sinne über die Eigenart unfres Dolkslebens abgegeben haben. Daß es eine solche Eigenart gibt, ist unzweifelhaft. Denn wie ver- schiedenartig auch die Urbestandteile gewesen sein mögen, deren Dereinigung im TLaufe der Seit den sächsischen Staat bilden sollten, sie sind wirklich zu einem in sich abgeschlossenen Ganzen ver- schmolzen. Dazu hat natürlich der Umstand, daß ein Fürsten- haus acht Jahrhunderte lang über diesen Staat herrscht, wesent- lich beigetragen, denn dasselbe hat immer einen festen Kern im Leben des Staates gebildet, es hat dem Ganzen seine Eigen- tümlichkeit erst aufgeprägt und dann dieselbe erhalten helfen, es hat eine heilsame Überlieferung geschaffen, durch welche die Anpassung des Meuen an das Alte sehr erleichtert und der Stoß gewaltiger Seiterschütterungen aufgefangen ward. Das Werden dieses großen Ganzen ist auch von andern als von solchen, die unmittelbar davon berührt wurden, beobachtet worden. Desgleichen ist zu allen Seiten das Gewordene immer bemerkt und besprochen worden; denn Sachsen hat nicht nur als einer der wertvollsten Zestandteile des Deutschen Reiches stets auf dessen Entwickelung einen großen Einfluß gehabt, sondern infolge besonderer Derhältnisse, welche im nachstehenden Werkchen