51 VIII. Das Heer. Gur Aufrechterhaltung des Staates ist die bewaffnete WMacht notwendig. Was die unfres Landes im Laufe der Seit gethan, ist bedeutend genug gewesen, um auch für Fremde Gegenstand der Aufmerksamkeit zu werden. Als erstes Seugnis hierfür möge das stehen, was wir über die Zeteiligung der Meißner an den Mreuzzügen wissen. Da lesen wir in einem, wahrscheinlich zu Anfang des la. Jahrhunderts entstandenen alten deutschen Gedichte: „Des Landgrafen Ludwig des Frommen reuzfahrt“, bei einer aus- führlichen Schlachtbeschreibung, daß sie auf Berichten des meiß- nischen Ritters Günther von Biberstein, der selbst mit dabei ge- wesen, beruhe; derselbe ist nachmals nach Schlesien übersiedelt. Ein andrer Gewährsmann, herr Ulrich von Maltitz, hat ihm fol- gendes erzählt. Um die T#auern einer belagerten Stadt (nicht Akkon, wie in dem Gedichte steht) zu zerstören, haben die Be- lagerer ein Wurfgeschütz herangebracht und fügen den Belagerten eimpfindlichen Schaden zu. Diese beschließen einen Ausfall, um die nächsten Werke zu zerstören. Das Thor wird geöffnet, die Brücke niedergelassen und, mit starken scharfgeschliffenen Holz- äxten bewaffnet, schreitet eine zahlreiche Schar herüber. Zurg- graf Zurkard von Magdeburg hat die Wache bei den Werken; bei ihm liegen die meißnischen Ritter Zurggraf Heinrich von Dewin (Döben bei Grimma) mit fünf seiner Ritter, der biedere von Torgau, der Herr von Arnshaug, der Dogt Dietrich von Freiberg, Herr Ulrich von Maltitz und Herr Ludwig von Mieidlitz; im ganzen 40 Mann. Als die Sarazenen sich anschicken, 4