der Kosten brachte. Es lassen sich auch wohl innere Gründe dafür anführen, die es 1860 ratsam er- scheinen ließen, daß Preußen die dreijährige Dienst- zeit beibehielt, während das Deutsche Reich sie nach seiner vollständigen Konsolidierung fallen lassen konnte. Aber wie dem auch sei, selbst wenn man annehmen will, daß König Wilhelm auf diesem Punkt sehr wohl hätte nachgeben können, um den Verfassungskonflikt wäre man doch nicht herum- gekommen, da in dem damaligen Liberalismus noch durchaus die Vorstellungen des englischen Par- lamentarismus lebten, dem König Wilhelm und das ganze Altpreußentum unter keinen Umständen sich zu unterwerfen entschlossen waren. Daß der Kampf sich gerade um die dreijährige Dienstzeit entzündete, war ein mehr zufälliges Moment; dem Ministerpräsidenten von Bismarck selbst lag daran wenig; er hätte sich auch mit zwei Jahren, verstärkt durch eine Anzahl Kapitulanten, begnügt, aber auch für eine zehnjährige Dienstzeit, schrieb er später, wäre er eingetreten, wenn der König sie gewollt hätte, denn dies war ihm das entscheidende Mittel für die Durchsetzung seiner Politik. Indem er den Kampf an dieser Stelle aufnahm, verband 17