Schäden der Verwaltung infolge der Majoritäts- Wahlen. 24 Parlamentarismus so viele im Innern denken: In den kleinen Wahlkreisen hat der Wähler eine zu große Furcht, um sich immer der Herr- schaft gewisser Interessen, die mit den allgemeinen Interessen im Widerspruch stehen, entziehen zu können. Die Wahl- reform müßte die Vorrede zu einer Verwaltungsreform werden.“ Herr Poincaré hat nichts Demagogisches an sich; er ist eine durchaus ernste Persönlichkeit, und wir werden sein Zeugnis gelten lassen müssen. Seit 1906 hat sich auch die Wählerschaft wiederholt zugunsten des Proporzes aus- gesprochen. Nicht weniger als sechs Regierungen hintereinander sind dafür öffentlich eingetreten. Aber die Gegner haben bisher alle Anstrengungen zu durchkreuzen vermocht. Die Gegner sind eben die jetzigen Inhaber der Gewalt. Der Abgeordnete eines Bezirks, sei es in der Deputiertenkammer, sei es im Senat, ist in diesem Bezirk der absolute Herr. Die Beamten gehorchen seinem leisesten Wink, vom Präfekten an abwärts. Denn wenn sie den Unwillen des Deputierten erregen, würde dieser sich beim Minister beschweren können, und da der Minister wieder von den Stimmen der Depu- tierten abhängig ist, so wäre es um den steifnackigen Beamten bald geschehen. Nach der Empfehlung des Depu- tierten werden die Anstellungen vollzogen. Nach den Emp- fehlungen des Deputierten werden die Staats- und Gemeinde- lieferungen vergeben. Ein Deputierter weiß Aufschub zu erlangen oder zu verhindern, handle es sich um eine Strafe, oder sei es bei der Aushebung, Urlaub zu verschaffen und sogar Gerichtsurteile zu beeinflussen*). Besonders verhängnisvoll hat sich diese Abhängigkeit der französischen Verwaltung von *) Sehr eingehend ist der verderbliche Einfluß des Parlamentarismus auf die Verwaltung jüngst geschildert in den beiden Bändchen von Emile Faguet: „Le culte de ’Incompétence und I'Horreur de la Responsabilité“. Paris. Bernh. Grasset.