allen bestehenden die beste. 187 im Beamtentum immer nur in einem gewissen Maße wirk- lich durchgeführt sein kann, und der Monarch immer den zufälligen Schranken seiner Subjektivität unterliegt. Des- halb ist der stete Antrieb und die Kontrolle der öffentlichen Meinung, ausgeprägt in den Wahlen der breiten Massen zu einer Volksvertretung unentbehrlich. Wollte man den Reichstag unterdrücken oder ihn durch gewaltsame Änderung des Wahlrechtes entseelen, so würde das dem deutschen Reich ebenso zum Verderben gereichen, wie wenn der Reichs- tag die Befugnisse einer sogenannten parlamentarischen Regierung gewönne. Wenn aber beide zusammen wirken, Regierung und Reichstag, dann können sie das höchste er- reichen, mehr jedenfalls als die Staaten, die immer wieder darauf angewiesen sind, bald dieser bald jener Partei zu folgen, das heißt also die Politik nicht vom Standpunkt des Ganzen, sondern vom Standpunkt eines Teiles des Ganzen zu treiben. Sieht man die deutsche Politik unter diesem Gesichtspunkt, so sieht man manches, was einen am Tage ärgert, mit viel größerem Gleichmut an. Gewiß, gegen Fehler sind wir ebensowenig geschützt, wie irgend- ein anderes Volk. Es ist nicht notwendig, daß immer gerade die Volksvertretung der Regierung hilft, Fehler zu vermeiden, im Gegenteil, sie treibt sie auch oft in Fehler hinein. Aber das Vermeiden von Fehlern ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende für die Wirksamkeit und die Erfolge einer Staatsverfassung ist, daß die historisch gebildeten Kräfte im Volke, indem sie miteinander ringen, doch schließlich immer für den Staatszweck möglichst umfassend zusammenwirken. In je höherem Grade das erreicht wird, mit um so mehr Recht kann man sagen, daß im Staatswillen, in der Regierung der Volkswille zum Ausdruck komme. Delbrück, Regierung und Volkswille. 13