Bekanntmachung,

betreffend

das  Deutsche  Arzneibuch,  5.  Ausgabe  1910.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  3.  November  1910
beschlossen,  daß  das  Deutsche  Arzneibuch,  5.  Ausgabe  1910,
vom  1.  Januar  1911  ab  an  Stelle  der  zur  Zeit  in  Geltung
befindlichen  4.  Ausgabe  tritt.

Dies  wird  hierdurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen
Kenntnis  gebracht,  daß  das  Arzneibuch  in  R.  v.  Deckers
Verlag  (G.  Schenck)  zu  Berlin  erscheinen  und  im  Wege  des
Buchhandels  zum  Ladenpreise  von  3,90  A  für  ein  broschiertes
und  von  5,70  für  ein  in  Leder  gebundenes  Exemplar
zu  beziehen  sein  wird.

Berlin,  den  6.  November  1910.

Der  Keichskanzler.

In  Vertretung:
Delbrück.