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Artnamen  sind,  soweit  sie  nicht  von  Versonennamen  her—
geleitet  sind,  mit  kleinen  Anfangsbuchstaben  gedruckt  worden.
Zur  Erkennung  und  zur  Prüfung  der  pflanzlichen  Rohstoffe
ist  neben  den  äußerlich  wahrnehmbaren  Eigenschaften  in  noch
weiterem  Umfang,  als  in  der  vierten  Ausgabe  des  Arznei—
buchs,  die  mikroskopische  Untersuchung  herangezogen  worden.
Bei  alkaloidhaltigen  Drogen  wurden  Gehaltsbestimmungen
in  allen  Fällen,  in  denen  solche  mit  genügender  Sicherheit
ausgeführt  werden  können  und  Aufschluß  über  die  Wirksamkeit
der  Droge  geben,  aufgenommen.  Ebenso  wurde  häufiger  als
bisher  die  Ermittelung  des  beim  Verbrennen  hinterbleibenden
Rückstandes  als  Reinheitsprüfung  eingeführt.

Abgesehen  von  der  äußeren  Umgestaltung  der  betreffen—
den  Artikel  sind  bei  den  pharmazeutischen  Zubereitungen  nur
wenige  Anderungen  vorgenommen  worden.  Die  Zahl  der
Gehaltsbestimmungen  bei  den  Extrakten  und  Tinkturen
sowie  bei  einigen  anderen  Zubereitungen  wurde  vermehrt.
Dagegen  ist  Abstand  davon  genommen  worden,  in  größerem
Umfang  bei  pharmazentischen  Jubereitungen  Prüfungen  auf
Echtheit,  Reinheit  und  Güte  einzuführen,  einerseits  weil  sich  solche
Prüfungen  erübrigen,  wenn  die  betreffenden  Jubereitungen  in
den  Apotheken  selbst  aus  den  nach  den  Vorschriften  des  Arzneibuchs
  geprüften  Bestandteilen  hergestellt  werden,  anderseits
weil  solche  Prüfungen,  an  fertigen  Jubereitungen  dieser  Art
angestellt,  die  ordnungsmäaßige  Beschaffenheit  und  Güte  nicht
oder  nur  in  unzureichendem  Maße  zu  gewahrleisten  vermögen.