XXIII

In  die  bisherige  Anlage  V  (jetzt  Anlage  1)  sind  die  von
der  internationalen  Atomgewichtskommission  für  1910  angenommenen
  Atomgewichte  aufsgenommen  worden,  die  auch
den  stöchiometrischen  Berechnungen  in  der  Neuausgabe  des
Arzneibuchs  zugrunde  gelegt  worden  sind.

Die  bisherige  Anlage  VI  (setzt  Anlage  IV)  wurde
hinsichtlich  der  darin  entbaltenen  JSahlenangaben  einer
Nachprüfung  unterzogen  und,  wo  es  erforderlich  war,
abgeändert.

In  der  bisherigen  Anlage  VII  (jetzt  Anlage  VIII)  ist  eine
Anzabl  der  neben  den  amtlichen  sonst  noch  gebräuchlichen
Namen  der  Arzneimittel  gestrichen  worden,  während  anderseits
  zahlreiche  neue,  nicht  amtliche  Arzneimittelnamen
aufgenommen  wurden.  Zu  den  letzteren  zählen  insbesondere
diesenigen  Arzneimittelbezeichnungen,  die  in  dem  erwähnten
Brüsseler  internationalen  Ubereinkommen  aufgeführt  sind,
von  den  amtlichen  lateinischen  Arzneimittelnamen  erheblich
abweichen  und  nicht  schon  in  die  Uberschriften  aufgenommen
worden  sind.  Diese  Bezeichnungen  sind  auch  in  dieser  Anlage
durch  den  Jusatz  der  Buchstaben  P.  J.  kenntlich  gemacht  worden.
Neu  aufgenommen  wurden  in  die  Anlage  ferner  diejenigen  bisberigen
  amtlichen  Arzneimittelnamen,  die  durch  andere  erseht
worden  sind.

Maßgebend  für  die  Einfügung  des  Verzeichnisses  von
(Reagentien  und  volumetrischen  Lösungen  für  ärztliche  Unter-