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suchungen«  tjetzige  Anlage  III)  war  die  Anschauung,  daß  es
zweckmaßig  sei,  ebenso  wie  bei  den  zur  Heilung  von  Krankheiten
bestimmten  Mitteln  auch  bei  den  zur  Erkennung  von  Krankbeiten
  dienenden  Hilfsmitteln  bestimmte  Vorschriften  über
deren  Herstellung,  Zusammensetzung  und  Reinbeit  zu  geben.