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149,  1419  usw.,  daß  1  Teil  des  Stoffes  in  9,  19  usw.
Teilen  des  Lösungsmittels  zu  lösen  ist.

5.  Die  zahlenmäßigen  Angaben  über  die  Löslichkeit
der  einzelnen  Stoffe  stellen  keine  wissenschaftlich  genauen
Werte  dar,  sind  vielmehr  den  praktischen  Bedürfnissen  des
Apothekers  angepaßt  worden.  Trotzdem  wurden  die  Angaben
aus  äußeren  Gründen  unter  die  Eigenschaften  der  Stoffe
eingereiht.  Auch  die  Angabe,  daß  ein  Stoff  in  einem  Lösungsmittel
  unloslich  ist,  ist  nicht  vom  streng  wissenschaftlichen,
sondern  vom  praktischen  Standpunkt  aus  zu  verstehen.

6.  Uber  die  Rückstände,  die  beim  Verdunsten,  Verdampfen
  oder  Verbrennen  der  Stoffe  binterbleiben  müssen
oder  dürfen,  sind  nach  Möglichkeit  zahlenmäßige  Bestimmungen
getroffen  worden.  Nur  wenn,  um  einen  wägbaren  Rückstand
zu  erhalten,  unverhältnismäßig  große  Mengen  des  zu  untersuchenden
  Arzneimittels  hätten  in  Arbeit  genommen  werden
müssen,  ist  der  Ausdruck  kein  wägbarer  Rückstand  gebraucht
worden.  Als  nichtwägbar  soll  mit  Rücksicht  auf  die  dem
Apotheker  zur  Verfügung  stehende  Wage  eine  Menge  von
weniger  als  0,001  8  angesehen  werden.

.  Die  Angaben  über  das  spezifische  Gewicht  gelten,
sofern  nichts  anderes  angegeben  ist,  für  die  Temperatur
von  15“  und  sind,  wenn  nichts  anderes  erwähnt  ist,  bezogen
auf  destilliertes  2  Wasser  von  15.

§.  Die  Lemperaturangaben  beziehen  sich  durchweg
auf  das  hundertteilige  Khermometer.  Unter  Jimmertemperatur
  ist  eine  Kemperatur  von  15  bis  20“  verstanden.

9.  Unter  einem  Wasserbade  ist,  wenn  nicht  im  Einzelfalle
  die  Temperatur  des  Wassers  vorgeschrieben  ist,  ein
Wasserbad  mit  siedendem  Wasser  zu  versteben.  An  Stelle