XXXV

Die  Bestimmung  der  Verseifungszahl  wird,  sofern  bei
einzelnen  Artikeln  nicht  besondere  Vorschriften  gegeben  sind,
in  folgender  Weise  ausgeführt:

Man  wägt  1  bis  28g  des  zu  untersuchenden  Stoffes
in  einem  Kölbchen  aus  Jenaer  Glas  von  150  cem
Inhalt  ab,  setzt  25  cem  weingeistige  =  Normal-Kalilauge
  hinzu  und  verschließt  das  Kölbchen  mit  einem  durchbohrten
  Korke,  dureh  dessen  Offnung  ein  75  cm  langes
Kühlrohr  aus  Kaliglas  führt.  Man  erhitzt  die  Mischung
auf  dem  Wasserbade  15  Minuten  lang  zum  schwachen
Sieden.  Um  die  Verseifung  zu  vervollständigen,  mischt  man
den  Kolbeninhalt  durch  ofteres  Umschwenken,  jedoch  unter
Vermeidung  des  Verspritzens  an  den  Kork  und  an  das  Kühlrohr.
Man  titriert  die  vom  Wasserbade  genommene,  noch  heiße
Seifenlösung  nach  Zusatz  von  1  cem  Phenolphthaleinlösung
sofort  mit  ½-Normal-Salzsäure  zurück  (1  cem  ½-Normal-=Salzsäure
  —  0,028055  g  Kaliumhydronyd,  Phbenolphthalein
als  Indikator).

Bei  jeder  Versuchsreihe  sind  mehrere  blinde  Versuche  in
gleicher  Weise,  aber  ohne  Anwendung  des  betreffenden  Stoffes
auszuführen,  um  den  Wirkungswert  der  weingeistigen  Kalilange
  gegenüber  der  ½-Normal-Salzsäure  festzustellen.

Beispiel.  Angenommen,  es  seien  angewendet  1,562  g
Ol,  die  zur  Verseifung  zugesetzten  25  cem  weingeistige  Kalilauge
  entsprächen  23,5  cem  ½-Normal-Salzsäure,  und  es
seien  12,8  cem  ½/-Normal-Salzsäure  zur  Neutralisation  des
nach  der  Verseifung  noch  vorhandenen  freien  Kaliumhydroxyds
erforderlich  gewesen.  Demnach  ist  eine  23,  5—12,8=  10,/76#m
*K2-Normal-Salzsäure  entsprechende  Menge  Kaliumhydroryd