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Antifebrin  mit  1  cem  Salpetersäure  darf  keine  Färbung  auf—
treten  (Phenacetin  und  verwandte  Stoffe).
Antifebrin  darf  beim  Verbrennen  höchstens  0,1  Prozent
Nückstand  hinterlassen.
Vorsichtig  aufzubewahren.
Größte  Einzelgabe  0,5  g.
Größte  Tagesgabe  1,5  g.

Acetum.  —  Essig.

Gehalt  6  Prozent  Essigsaure  (CII#.COOII,  Mol.-Gew.
60,03).

Durch  Essiggärung  erhaltene,  klare,  fast  farblose  oder
sehwach  gelbliche,  sauer  riechende  und  schmeckende  Flüssigkeit.
Essig  wird  nach  dem  Neutralisieren  mit  Natronlauge  durch
einige  Tropfen  Eisenchloridlösung  tiefrot  gefärbt.

Essig  darf  durch  Schwefelwasserstoffwasser  nicht  verändert
werden  (Schwermetallsalze).  20  cem  Essig  müssen  nach  dem
Vermischen  mit  0,5  cem  Baryumnitratlösung  und  icem
1/10-Normal-Silbernitratlösung  ein  Filtrat  geben,  das  weder
durch  Baryumnitrat-,  noch  durch  Silbernitratlösung  verändert
wird  (Schwefelsäure,  Salzsäure).

Wird  eine  Mischung  von  2cem  Essig  und  2  cem  Schwefelsäure
  nach  dem  Erkalten  mit  1cem  Ferrosulfatlösung  übersehichtet,
  so  darf  sich  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten  keine  gefärbte
  Jone  bilden  (Salpetersaure).  Essig  darf  beim  Ver
dampfen  höchstens  0,5  Prozent  Rückstand  binterlassen;  dieser
darf  weder  scharf  noch  bitter  schmecken  und  muß  eine  alkalisch
reagierende  Asche  hinterlassen  (freie  Mineralsäuren).