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Acidum  citricum.  —  Citronensäure.

CH:  COOH
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C  (Oll).  COOH  IIII(O  Mol.-Gew.  210,08.

1
CII.  COOH

Farblose,  durchscheinende,  luftbeständige,  sauer  schmeckende
Kristalle,  die  bei  etwa  30°  zu  verwittern  beginnen  und  beim
Erhitzen  auf  einem  Platinblech  erst  schmelzen,  dann  unter
Bildung  stechend  riechender  Dämpfe  verkohlen.

Citronensäure  löst  sich  in  0,6  Teilen  Wasser,  in  1,5  Teilen
Weingeist  und  in  50  Teilen  Ather.

Setzt  man  zu  1  cem  der  wässerigen  Lösung  (149)
Kalkwasser  bis  zur  deutlich  alkalischen  Reaktion  hinzu,  so
bleibt  die  Mischung  klar;  wird  sie  1  Minute  lang  gekocht,
so  fällt  ein  flockiger,  weißer  Niederschlag  aus,  der  sich  beim
Abkühlen  der  Mischung  in  dem  verschlossenen  Kolben  unter
zeitweiligem  Umschwenken  innerhalb  3  Stunden  wieder  vollständig
  löst.

Eine  Mischung  von  1  g8  Citronensäure  und  10  cem
Schwefelsäure,  die  in  einem  mit  Schwefelsäure  gespülten
Mörser  bereitet  worden  ist,  darf  sich  höchstens  gelb,  nicht
aber  braun  färben,  wenn  sie  in  einem  mit  Schwefelsäure
gespülten  Probierrohr  1  Stunde  lang  im  Wasserbade  nicht
über  90%  erwärmt  wird  (Weinsäure).

Die  wässerige  Lösung  (1  +  9)  darf  weder  durch  Baryumnitratlösung
  innerhalb  einer  halben  Stunde  (Schwefelsäure),
noch  nach  annäherndem  Neutralisieren  mit  Ammoniakflüssigkeit
  durch  Ammoniumoxalatlösung  (Calciumsalze)  verändert
werden.  Die  mit  Ammoniakflüssigkeit  bis  zur  schwachsauren

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