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Acidum  hydrochloricum.  —  Salzsäure.
Chlorwasserstoffsäure.

Gehalt  24,8  bis  25,2  Prozent  Chlorwasserstoff  (IICI,
Mol.-Gew.  36,47).

Klare,  farblose,  stechend  riechende,  in  der  Wärme  flüchtige
Flüssigkeit.  Mit  Silbernitratlösung  gibt  Salzsäure  einen  weißen,
läsigen,  in  Ammoniakflüssigkeit  löslichen  Niederschlag.  Beim
Erwärmen  von  Salzsäure  mit  Braunstein  entwickelt  sich  Chlor.

Spezifisches  Gewicht  1,126  bis  1,127.

Eine  Mischung  von  1  cem  Salzsäure  und  3  cem  Zinnchlorürlösung
  darf  innerhalb  1  Stunde  keine  dunklere
Färbung  annehmen  (Arsenverbindungen).

Die  mit  Ammoniakflüssigkeit  annähernd  neutralisierte
wässerige  Lösung  (1—5)  darf  weder  durch  Schwefelwasserstoffwasser
  (Schwermetallsalze),  noch  innerhalb  5  Minuten
durch  Baryumnitratlösung  (Schwefelsäure)  verändert  werden.
Die  wässerige  Lösung  (1  +  5)  darf  Jodzinkstärkelösung
nicht  sofort  bläuen  (Chlor)  und  nach  Lusatz  von  Jodlösung
bis  zur  schwach  gelblichen  Färbung  innerhalb  5  Minuten  durch
Baryumnitratlösung  nicht  verändert  werden  (schweflige  Säure).
10  cem  der  wässerigen  Lösung  (3—7)  dürfen  durch  0,5  cem
Kaliumferrochanidlösung  nicht  sofort  gebläut  werden  (Eisensalze).

Gehaltsbestimmung.  Zum  Neutralisieren  eines  Gemisches
  von  5  cem  Salzsäure  und  25  cem  Wasser  müssen
38,3  bis  38,9  cem  Normal-Kalilauge  erforderlich  sein,  was
einem  Gehalte  von  24,8  bis  25,2  Prozent  Chlorwasserstoff
entspricht  (l  cem  Normal-Kalilange  =  0,03647  g  Chlorwasserstoff,
  Dimethylaminoazobenzol  als  Indikator).

Vorsichtig  aufzubewahren.