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Milchsäure  darf  bei  gelindem  Erwärmen  nicht  nach
Fettsäuren  riechen  und  darf,  in  einem  mit  Schwefelsäure
gespülten  Glase  über  Schwefelsäure  geschichtet,  diese  inner—
halb  15  Minuten  nicht  färben  (Zucker).  Die  wässerige
Lösung  (1+—  9)  darf  weder  durch  Schwefelwasserstoffwasser
(Schwermetallsalze),  noch  durch  Baryumnitratlösung  (Schwefelsäure),
  Silbernitratlösung  (Salzsäure),  Ammoniumoralatlösung
  (Calciumsalze)  oder  überschüssiges  Kalkwasser,  auch
nicht  beim  Erhitzen  mit  Kalkwasser  (Weinsäure,  Oxalsäure,
Citronensäure)  verändert  werden.

Werden  2  cem  Ather  tropfenweise  mit  1  cem  Milchsäure
versetzt,  so  darf  die  Mischung  auch  nicht  vorübergehend  getrübt
  werden  (Mannit,  Glycerin).

Milchsäure  darf  beim  Verbrennen  höchstens  0,1  Prozent
Kückstand  hinterlassen.

Gehaltsbestimmung.  5  Milchsäure  werden  in  einem

Meßkölbchen  mit  Wasser  auf  50  cem  verdünnt.  20  cem
dieser  Mischung  werden  in  einem  Kölbchen  aus  Jenaer  Glas
mit  Normal-Kalilange  neutralisiert.  Hierzu  müssen  mindestens
16,6  cem  Normal-Kalilauge  erforderlich  sein,  was  einem

Mindestgehalte  von  74,7  Prozent  Milchsäure  entspricht.
Die  neutralisierte  Flüssigkeit  wird  mit  weiteren  10  cem  Normalgalilange
  versetzt  und  1  Stunde  lang  auf  dem  Wasserbad
erwärmt.  Jum  Neutralisieren  sind  etwa  6,7  cem  Normal-Salzsäure
  erforderlich,  was  einem  Gehalte  von  annähernd
15  Brozent  Milchsäurcanhydrid,  berechnet  auf  Milchsäure,
entspricht.  (l  cem  Normal-Kalilauge  =  0,09005  g  Milchsäure,
  Phenolphthalein  als  Indikator).