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Spezifisches  Gewicht  1,836  bis  1,841.

Wird  Lcem  eines  eralteten  Gemisches  von  Leem  Schwefelsäure
  und  2  cem  Wasser  mit  3  cem  Zinnchlorürlösung  versetzt,
  so  darf  die  N  eischung  innerbalb  1  Stunde  keinc  dunklere
JFärbung  annehmen  (Arsenverbindungen).  Schwefelsäure  darf
nach  dem  vorsichtigen  Verdünnen  mit  3  Teilen  Weingeist  auch
innerhalb  längerer  Zeit  nicht  getrübt  werden  (Bleisalze).

Wird  eine  abgekühlte  Mischung  von  2  cem  Schwefelsäure
und  10  cem  Wasser  mit  3  Tropfen  Kaliumpermanganatlösung
  versetzt,  so  darf  die  Rotfärbung  nicht  sofort  verschwinden
  (schweflige  Säure,  salpetrige  Säure).  Die  mit
Ammoniakflüssigkeit  annähernd  neutralisierte  wässerige  Lösung
(1—9)  darf  durch  Schwefelwasserstoffwasser  nicht  verändert
werden  (Schwermetallsalze).  Die  wässerige  Lösung  (1..19)
darf  durch  Silbernitratlösung  nicht  getrübt  werden  (Salzsäure).

Werden  2  cem  Schwefelsäure  mit  1  cem  Ferrosulfatlösung
  überschichtet,  so  darf  sich  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten
  keine  gefärbte  Jone  bilden  (Salpetersäure,  salpetrige
Säure).

Werden  2  cem  Schwefelsäure  mit  2  cem  Salzsäure,  die
ein  Körnchen  Natriumsulfit  gelöst  enthält,  überschichtet,  so
darf  weder  eine  rötliche  Jone,  noch  beim  Erwärmen  eine
rotgefärbte  Ausscheidung  entstehen  (Selensäure,  selenige  Säure).

Vorsichtig  aufzubewahren.

Acidum  sulfuricum  crudum.  —  Robe  Schwefelsäure.

Gehalt  mindestens  91  Prozent  Schwefelsäure.
Klare,  farblose  bis  bräunliche,  blige  Klüssigkeit.
Spezifisches  Gewicht  nicht  unter  1,825.