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gallertig  abscheidet,  beim  Erkalten  der  Flüssigkeit  sich  jedoch
wieder  löst.

Die  wässerige  Lösung  (149)  darf  weder  durch  Baryum—
nitratlösung  innerhalb  einer  halben  Stunde  (chwefelsäure),
noch  nach  annäherndem  Neutralisieren  mit  Ammoniakflüssigkeit
durch  Ammoniumoxalatlösung  (Calciumsalze),  oder  durch
Calciumsulfatlösung  (Oxalsäure,  Traubensäure)  verändert
werden.  Die  mit  Ammoniakflüssigkeit  bis  zur  schwach  sauren
Reaktion  versetzte  Lösung  von  5  g  Weinsäure  in  10  cem
Wasser  darf  durch  Schwefelwasserstoffwasser  nicht  oder
höchstens  schwach  gelb  gefärbt  werden  (Bleisalze,  Kupfersalze).

Weinsäure  darf  beim  Verbrennen  höchstens  0,1  Prozent
Rückstand  hinterlassen.

Acidum  trichloraceticum.  —  Trichloressigsäure.
CCL  .  COOH  Mol.-Gew.  163,39.

Farblose,  leicht  zerfließliche,  rhomboedrische  Kristalle.
Trichloressigsäure  riecht  schwach  stechend  und  ist  in  Wasser,
Weingeist  und  Ather  löslich.  Die  wässerige  Lösung  rötet
Lackmuspapier.

Schmelzpunkt  ungefähr  55%  Siedepunkt  ungefähr  1950.

Wird  die  Lösung  von  1  8  Trichloressigsäure  in  3  cem
Kalilange  zum  Sieden  erhitzt,  so  tritt  der  Geruch  des  Chloroforms
  auf.

10  cem  der  frisch  bereiteten  wässerigen  Lösung  (1#L9)
dürfen  durch  2  Tropfen  /0-Normal-Silbernitratlösung  höchstens
  schwach  opalisierend  getrübt  werden  (Salzsäure).

—  *s

verflüchtigen.