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Untersuchungsverfahren  nach  den  Ausführungsbestimmungen
zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau
vom  3.  Juni  1900.

Aether.  —  Ather.
(C  M0  Mol.-Gew.  74,08.

Klare,  farblose,  leicht  bewegliche,  eigenartig  riechende
und  schmeckende,  leicht  flüchtige  und  sehr  leicht  entzündbare
Flüssigkeit.  Ather  ist  in  Wasser  wenig  löslich  und  in  jedem
Verhältnis  löslich  in  Weingeist,  fetten  und  ätherischen  Olen.

Spezifisches  Gewicht  0,720.

Siedepunkt  350.

Mit  Ather  getränktes  bestes  Filtrierpapier  darf  nach  dem
Verdunsten  des  IAthers  nicht  riechen.

Läßt  man  5  cem  Ather  in  einer  Glasschale  bei  Zimmertemperatur
  verdunsten,  so  hinterbleibt  ein  feuchter  Beschlag,
der  Lackmuspapier  weder  röten  noch  bleichen  darf  (freie
Säuren,  schweflige  Säure).  Läßt  man  20  cem  Ather  in
einem  mit  Glasstopfen  verschlossenen  Glase  vor  Licht  geschützt
über  frisch  zerkleinerten,  erbsengroßen  Stückehen  von  Kaliumhydroryd
  stehen,  so  darf  sich  innerhalb  1  Stunde  weder  der
Ather  noch  das  Kaliumhydroryd  färben  (Aldehyd,  Vinylalkohol).

darkoseäther  (Acther  Dro  narcosi)  muß  den  an
Ather  gestellten  Anforderungen  genügen,  jedoch  darf  bei  der
Prüfung  mit  Kaliumhpdroryd  auch  innerhalb  6  Stunden
keine  Färbung  auftreten.

Werden  etwa  10  com  Narkoscäther  mit  i  cem  frisch
bereiteter  Kaliumjodidlösung  in  einem  völlig  gefüllten,  ver
schlossenen,  weißen  Glasstöpselglase  unter  Lichtabschluß  haufig