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geschüttelt,  so  darf  innerhalb  3  Stunden  keine  Färbung
auftreten  (Wasserstoffsuperoxyd,  Äthylperoxyd).

Werden  10  cem  Narkoscäther  mit  1  cem  Neßlerschem
Reagens  wiederbolt  geschüttelt,  so  darf  keine  Färbung  oder
Trübung,  hochstens  eine  schwache,  weiße  Opalesrenz  auftreten
(Aldehyd,  Vinylalkohol).

Narkoseäther  ist  in  braunen,  fast  ganz  gefüllten
und  gut  verschlossenen  Flaschen  von  höchstens
150  cem  Inhalt  aufzubewahren.

Ather  und  Narkoseäther  sind  kühl  und  vor  Licht
geschützt  aufzubewahren.

Aether  aceticus.  —  Essigäther.
CHI  COOCH.  Mol.-Gew.  88,06.

Klare,  farblose,  flüchtige,  leicht  entzündbare  Flüssigkeit.
Essigäther  riecht  eigenartig,  erfrischend  und  ist  in  Weingeist
und  Ather  in  jedem  Verhältnis,  in  Wasser  wenig  löslich.

Spezifisches  Gewicht  0,902  bis  0,906.

Siedepunkt  74f  bis  770.

Lackmuspapier  darf  durch  Essigäther  nicht  sofort  gerötet
werden.  Mit  Essigäther  getränktes,  bestes  Filtrierpapier
darf  gegen  Ende  der  Verdunstung  des  Essigäthers  nicht  nach
fremden  Atherarten  riechen.

10  cem  Wasser  dürfen  beim  kräftigen  Schütteln  mit
10  cem  CEssigäther  höchstens  um  1  cem  zunehmen  (unzulässige
  Menge  von  Wasser  und  Weingeist).  Werden  5  cem
Schwefelsäure  mit  5  cem  Cssigäther  überschichtet,  so  darf
sich  innerhalb  15  Minuten  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten
keine  gefärbte  Zone  bilden  (Amylaretat).

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