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Chartae.  —  Arzneiliche  Papiere.

Arzneiliche  Papiere  sind  Papier=  oder  Gewebestücke,  die
mit  einem  Arzneimittel  oder  einer  Arzneizubereitung  getränkt
oder  überzogen  sind.

Charta  nitrata.  —  Salpeterpapier.

Weißes  Filtrierpapier  wird  mit  einer  Lösung  von  1  Teile
Kaliumnitrat  in  5  Teilen  Wasser  getränkt  und  getrocknet.

Salpeterpapier  muß  nach  dem  Anzünden  gleichmäßig  und
vollständig  verglimmen.

Charta  sinapisata.  —  Senfpapier.

100  dem  liefern  mindestens  0,0119  g  Allylsenföl
(CHI..  NCS  Mol.-Gew.  99),12).

Mit  gepulvertem,  von  fettem  Ol  befreitem,  schwarzem
Senf  überzogenes  Papier.  Der  Uberzug  muß  dem  Papier
fest  anhaften.  Senfpapier  darf  weder  sauer  noch  ranzig
riechen  und  muß  nach  dem  Eintauchen  in  Wasser  sofort  einen
starken  Geruch  nach  Senföl  entwickeln.

Bestimmung  des  Senfols.  100  gem  in  Streifen  geschnittenes
  Senspapier  werden  in  einem  Kolben  mit  50  cem
Wasser  von  2½0%  bis  25“  Übergossen.  Man  läßt  den  verschlossenen
RKolben  unter  wiederholtem  Umsehwenken  2  Stunden  lang
stehen,  setzt  alsdann  10  cem  Weingeist  und  2  cem  Olivenöl
hinzu  und  destilliert  unter  sorgfaltiger  Kühlung.  Die  zu
erst  übergehenden  30  cem  werden  in  einem  Mesikolben  von