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Chloroformium.  —  Chloroform.
CIICl,  Mol.Gew.  119,39.

Gehalt  99  bis  99,4  Prozent  reines  Chloroform  und
1  bis  0,6  Prozent  absoluter  Alkohol.

Klare,  farblose,  flüchtige  Flüssigkeit.  Chloroform  riecht
eigenartig,  schmeckt  süßlich,  ist  in  Wasser  sehr  wenig  löslich
und  in  jedem  Verhältnis  löslich  in  Weingeist,  Ather,  fetten
und  ätherischen  Olen.

Spezifisches  Gewicht  1,485  bis  1,489.

Siedepunkt  60%  bis  62.

Schüttelt  man  20  cem  Chloroform  mit  10  cem  Wasser
und  hebt  sofort  5  cem  Wasser  ab,  so  darf  dieses  Lackmuspapier
  nicht  röten  und,  wenn  es  vorsichtig  über  eine  mit
gleich  viel  Wasser  verdünnte  Silbernitratlösung  geschichtet
wird,  keine  Krübung  hervorrufen  (Salzsäure).  Beim  Schütteln
von  Chloroform  mit  Jodzinkstärkelösung  darf  weder  die  Jodzinkstärkelösung
  gebläut,  noch  das  Chloroform  gefärbt  werden
(Chlor).

Chloroform  darf  nicht  erstickend  riechen  (Phosgen).  Mit
Chloroform  getränktes  bestes  Filtrierpapier  darf  nach  dem
Verdunsten  des  Chloroforms  nicht  riechen.  Schüttelt  man
20  cem  Chloroform  und  15  cem  Schwefelsäure  in  einem  3m
weiten,  mit  Schwefelsäure  gespülten  Glasstöpselglase  häufig,
so  darf  sich  die  Schwefelsäure  innerhalb  1  Stunde  nicht
färben  (organische  Verunreinigungen).

5  cem  Chloroform  dürfen  beim  Verdunsten  auf  dem
Wasserbade  keinen  Rückstand  hbinterlassen.

Narkosechloroform  (Chlorolormium  pro  narcosi)
  muß  den  an  Chloroform  gestellten  Anforderungen