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verbleibt  ein  weißer,  kristallinischer,  in  Wasser  sehr  leicht
löslicher  Rückstand.

Aus  ammoniakalischer  Silbernitratlösung  scheidet  Formal—
dehvdlösung  allmählich  metallisches  Silber  ab.  Alfkalische
Kupfertartratlösung  wird  beim  Erhitzen  mit  Formaldehydlösung
unter  Abscheidung  eines  roten  Niederschlags  entfärbt.

Die  wässerige  Lösung  (1—.4)  darf  weder  durch  Silbernitratlösung
  (Salzsaure),  noch  durch  Baryumnitratlösung
(Schwefelsäure),  noch  durch  Schwefelwasserstoffwasser  (Schwerimetallsalze)
  verändert  werden.  1  cem  Formaldebydlosung
darf  nach  Jusatz  von  1  Tropfen  Normal-Kalilange  Lackmuspapier
  nicht  röten.

Die  beim  Eindampfen  der  Formaldehydlösung  hbinterbleibende
  weiße  Masse  darf  beim  Verbrennen  nicht  mehr
Rückstand  binterlassen,  als  0,01  Prozent  der  angewandten
Menge  Formaldehydlösung  eilspricht.

Gehaltsbestimmung.  Zur  völligen  Entfärbung  eines
Gemisches  von  3  cem  Formaldehydlösung,  50  cem  einer
frisch  bereiteten  Natriumsulfitlosung,  die  in  100  cem  25  g
kristallisiertes  Natriumsulfit  enthalt,  und  1  Tropfen  Vonolphthaleinlösung,
  müssen  nach  Abzug  der  Sauremenge,  die  eine
Mischung  von  12  cem  der  Natriumsulfitlösung,  80  cem
Wasser  und  1  Tropfen  Phenolphthaleinlösung  für  sich  zur
Entfärbung  verbraucht,  mindestens  37,8  cem  N  dormal—  Salzsäure
  erforderlich  sein,  was  einem  Gehalte  von  35  Prozent
Formaldehpd  entspricht  (1  com  Normal-Salzsäure  —
(0,03002  g  Formaldebyd,  Phbenolphthalein  als  Indikator).

Vor  Licht  geschützt  aufzubewahren.

Vorsichtig  aufzubewahren.