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Ätherweingeist,  nicht  aber  in  Äther,  Chloroform  und  fetten
Olen  löslich  ist  und  Lackmuspapier  nicht  verändert.

Spezifisches  Gewicht  1,225  bis  1,235.

Verreibt  man  einige  Gramm  Glycerin  zwischen  den  Händen,
so  darf  kein  Geruch  wahrnehmbar  sein.

Eine  Mischung  von  1  cem  Glycerin  und  3  cem  Zinnchlorürlösung
  darf  innerhalb  1  Stunde  keine  dunklere  Fär—
bung  annehmen  (Arsenverbindungen).

Die  wässerige  Lösung  (14  5)  darf  weder  durch  Schwefelwasserstoffwasser
  (Schwermetalle),  noch  durch  Baryumnitratlösung
  (Schwefelsäure),  Silbernitratlösung  (Salzsaure),  Ammoniumoralatlosung
  Calcumsatzo  oder  aaleitmetoridtesung
(Oralsäure)  verändert  werden.  Die  wässerige  Lösung  (1#—5)
darf  nach  Jusatz  einiger  Tropfen  Salzsäure  durch  aAnun
ferrochanidlösung  nicht  sofort  gebläut  werden  (Eisensalze).

5  ccem  Glycerin  müssen,  in  offener  Schale  bis  zum  Sieden
erhitzt  und  angezündet,  bis  auf  einen  dunklen  Auflug  verbrennen
  (fremde  Beimengungen,  Rohrzucker))  bei  weiterem
Erhitzen  darf  kein  oder  nur  ein  unwägbarer  Rückstand  hinterbleiben.
  Wird  eine  Mischung  von  1  cem  Glycerin  und  1  cem
Ammoniakflüssigkeit  im  Wasserbad  auf  60%7  erwärmt,  so
darf  sie  sich  nicht  gelb  fürben  (Akrolein);  wird  sie  nach  dem
Entfernen  vom  Wasserbade  sofort  mit  3  Tropfen  Silbernitratlösung
  versetzt,  so  darf  innerhalb  5  Minnten  weder
eine  Färbung  noch  eine  braunschwarze  Ausscheidung  eintreten
(reduzierende  Stoffe).

Die  Mischung  von  1  cem  Glycerin  und  1  cem  Natronlauge
  darf  beim  Erwärmen  im  Wasserbade  sich  weder  färben
(Traubenzucker),  noch  Ammoniak  (Ammoniumverbindungen)
oder  einen  Geruch  nach  leimartigen  Stoffen  entwickeln.