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Wird  eine  Mischung  von  50  cem  Glycerin,  50  cem
Wasser  und  10  cem  /-Normal-Kalilange  eine  Viertelstunde
lang  im  Wasserbad  erwärmt,  so  müssen  zum  Neutralisieren
der  abgekühlten  Flüssigkeit  mindestens  4  cem  1%-Normal-Salzsäure
  erforderlich  sein,  Phenolphthalcin  als  Indikator
(Fettsäureester).

5  cem  Glycerin  dürfen  sich  beim  Kochen  mit  5  cem  verdünnter
  Schwefelsäure  nicht  gelb  färben  (Schönungemittel).

Gossypium  depuratum.  —  Gereinigte  Baumwolle.

Die  weißen,  entfetteten,  bis  4em  langen,  einzelligen,  bandartig
  abgeflachten,  bis  über  40  "  breiten  und  häufig  um  ihre
Achse  gedrehten  Haare  der  Samen  von  Gossypium-iArten.

Gereinigte  Baumwolle  muß  frei  sein  von  harten  Flocken
und  braunen  Samenteilen.  Mit  Wasser  durchfeuchtet  darf
sie  Lackmuspapier  nicht  verändern  (Säuren,  Alkalien).
Der  mit  siedendem  Wasser  bereitete  Auszug  (14  10)  darf
durch  Silbernitratlbsung  (Salzsäure),  Baryumnitratlösung
(Schwefelsäure)  und  Ammoniumoralatlösung  (Calciumsalzc)
hbochstens  opalisierend  getrübt  werden.  Die  in  10  cem  des
Auszugs  nach  Zusatz  von  einigen  Tropfen  verdünnter
Schwefelsäure  und  3  Tropfen  Kaliumpermanganatlosung
entstehende  Rotfärbung  darf  innerhalb  5  Minuten  nicht
verschwinden  (reduzierende  Stoffe).

Wird  gereinigte  Baumwolle  auf  Wasser  geworfen,  so
muß  sie  sich  sofort  voll  Wasser  saugen  und  untersinken
(ungenügende  Entfettung).

(Gereinigte  Baumwolle  darf  beim  Verbrennen  höchstens
0,3  Prozent  Rückstand  hinterlassen.