277

Platinchloridlösung  rufen  in  je  5  cem  der  wasserigen  Lösung
(1  +  19)  gelbe,  kristallinische  Niederschläge  hervor)  der
durch  Kaliumdichromatlösung  hervorgerufene  Niederschlag
verschwindet  beim  Erwärmen  wieder,  der  durch  Platinchloridlösung
  erzeugte  gebt  erst  nach  Zusatz  von  15  cem
Wasser  beim  Erbitzen  wieder  in  Lösung.  Beim  Erlalten
scheiden  sich  aus  beiden  Losungen  gelbrote,  nadelformige
Kristalle  aus.

Die  wässerige  Lösung  (1—.19)  darf  Lackmuspapier  nicht
verändern  und  durch  Ammoniakflüssigkeit  nicht  getrübt  werden
(Opdrastin  und  andere  Alkaloide).  Der  durch  Bromwasser
in  der  wässerigen  Lösung  (1  +  19)  erzeugte  gelbe  Niederschlag
  muß  sich  in  Ammoniakflüssigkeit  vollständig  zu  einer
fast  farblosen  Flüssigkeit  lösen  (Hydrastin).

Fügt  man  zu  der  Lösung  von  0,1  g  Hydrastininhydrochlorid
  in  3  cem  Wasser  5  Tropfen  Natronlauge  hinzu,  so
muß  eine  weiße  Trübung  auftreten,  die  beim  Umschütteln
wieder  vollständig  verschwindet.  Bei  längerem  Schütteln
dieser  Lösung  oder  beim  Umrühren  mit  einem  Glasstabe
scheiden  sich  rein  weiße  Kristalle  aus;  die  überstehende
Flüssigkeit  muß  vollkommen  klar  und  darf  nur  schwach
gelblich  gefärbt  sein  (fremde  Alkaloide).

Oydrastininhydrochlorid  darf  beim  Verbrennen  höchstens
0,1  Prozent  Rückstand  hinterlassen.

Vorsichtig  aufzubewahren.

Größte  Einzelgabe  0,03  g.
Größte  Tagesgabe  0,1  g.