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und  in  feuchter  Luft  zerfließen.  Kaliumbhydroryd  lost  sich
in  1  Teil  Wasser  und  leicht  in  Weingeist.  Die  wässerige
Lösung  (1  +  9)  bläut  Lackmuspapier  und  scheidet  beim
Ubersattigen  mit  Weinsäurelösung  allmählich  einen  weißen,
kristallinischen  Niederschlag  aus.

Eine  Lösung  von  1  g  Kaliumhydroryd  in  2  cem  Wasser
darf  nach  dem  Vermischen  mit  10  cem  Weingeist  innerhalb
1  Stunde  nur  einen  sehr  geringen  Bodensatz  geben  (fremde
Salze,  Kieselsäure,  Tonerde).

Kocht  man  eine  Lösung  von  1  g#  Kaliumhydroryd  in
10  cem  Wasser  mit  15  cem  Kalkwasser  und  filtriert,  so
darf  das  Filtrat  beim  Eingießen  in  überschüssige  Salpetersäure
  keine  Gasblasen  entwickeln  (Kohlensäure).

Werden  2  cem  der  mit  verdünnter  Schwefelsäure  hergestellten
  Lösung  (1419)  mit  2  cem  Schwefelsäure  gemischt
und  nach  dem  Erkalten  mit  1  cem  Ferrosulfatlösung  überschichtet,
  so  darf  sich  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten  keine
gefärbte  Jone  bilden  (Salpetersäure).  Die  mit  Salpetersäure
übersättigte  Lösung  (1—X  49)  darf  weder  durch  Baryumnitratlösung
  sofort  verändert  (Schwefelsäure),  noch  durch  Silbernitratlösung
  mehr  als  opalisierend  getrübt  werden  (Salzsäure).


Werden  3  cem  der  wässerigen  Lösung  (1+  49)  mit  verdünnter
  Schwefelsäure  übersättigt  und  mit  3  Tropfen  Kaliumjodidlösung
  und  einigen  Tropfen  Stärkelösung  versetzt,  so  darf
nicht  sofort  Blaufärbung  auftreten  (salpetrige  Säurc).

Gehaltsbestimmung.  Löst  man  5/6  g  Kaliumhydroxyd
in  so  viel  Wasser,  daß  die  Lösung  100  cem  beträgt,  so
müssen  zum  Neutralisieren  von  20  cem  dieser  Lösung  mindestens
17  cem  Normal-Salzsäure  erforderlich  sein,  was  einem